Geld weg, Haus weg, Kind weg
Von Hermann Lei, Kantonsrat SVP, Frauenfeld TG
Statt schneller Hilfe gibt es mit der KESB intensive, teure Abklärungen und ausgefeilte, juristisch wasserdichte Entscheide, die die Menschen nicht verstehen.
Die «Schweizerzeit» publiziert eine Auswahl der Fälle, die ihr zugetragen wurden. Wer hierbei im Recht ist, bleibe dahingestellt. Fakt ist, dass die «Schweizerzeit» fast im Wochentakt um Hilfe gebeten wird.
Wo ist das Geld?
Als Peter A.’s* Mutter stirbt, übernimmt die KESB ihre Vermögensverwaltung. Sie teilt Peter mit, es sei kein Geld mehr vorhanden. Peter A. erfährt später, dass noch Fr. 24 000.– auf dem Konto waren.
Verena F. wird von ihrem Ex-Mann belästigt. Es gab schon einen Vorfall, bei dem die Polizei intervenieren musste. Verena traut sich nun aber nicht mehr, Hilfe zu holen, denn ihr Ex-Mann droht mit der KESB: Er werde die Behörde auf sie hetzen und diese werde ihr die Kinder wegnehmen.
Jenny und Alex C. haben je einen Vorsorgeauftrag geschrieben, sowie eine Patientenverfügung und ein Testament gemacht. Sie wollen damit verhindern, dass die KESB ihnen die Kinder oder das Haus wegnehmen kann.
Um das Erbe geprellt
Petra Z. hat beobachtet, wie ihr Ex das gemeinsame Mädchen unsittlich berührt. Sie informiert die KESB. Diese bagatellisiert die Sache und versucht die Mutter dazu zu zwingen, dass das Mädchen wieder öfters zum Vater geht.
Seit Kurt M. eine neue Partnerin hat, lässt seine Ex- Frau die Kinder nicht mehr zu ihm. Der von der KESB eingesetzte Beistand meint, da könne man nichts machen.
Der etwas zu gutmütige Sohn der Eheleute X. wurde von einer drogenabhängigen Frau um sein ganzes Erbe geprellt. Die KESB weiss davon, ver- langt aber dennoch vom Sohn, dass er angeblich geschuldetes Geld dieser Frau zahle.
Reinhold F. hat bisher die Belange seiner etwas dementen Mutter besorgt. Die KESB ist der Ansicht, die Vermögensverwaltung müsse ein professioneller Beistand übernehmen. Dieser Beistand kostet sehr viel Geld, ist mit der dementen Mutter über- fordert und macht seine Arbeit nur unvollständig. Dafür hat er Zugriff auf das Konto der Mutter und lässt sich seine Arbeit auch fürstlich entlohnen.
Missbraucht und im Stich gelassen
Germaines M.’s Kinder sind seit Längerem krank. Die Belastungen führten zur Trennung von ihrem
Mann, welcher in der Schweiz blieb. Die Kinder werden seit Jahren zwischen Spital und Kinderheimen oder Pflegeeltern hin- und her- geschoben. Eines der Kinder wurde in einer Klinik von einem Angestellten missbraucht. Die Kinder wollen zur Mutter nach Belgien. Dennoch verweigert die KESB die Ausreise der Kinder dorthin.
Frau N. betreut seit vielen Jahren praktisch unentgeltlich den schon älteren, etwas zurück- gebliebenen Herrn F. Dieser kann relativ selbstständig leben. Er hat aber Mühe mit der Hygiene, was für die Betreuerin zwar unangenehm ist, was sie aber in Kauf nimmt, um dem alten Herrn beizustehen. Die KESB will nun einen Berufsbei- stand für Herrn F. einsetzen. Denn Frau N. führe keine doppelte Buchhaltung für den alten Mann. Das sei unprofessionell. «Dank» dem teuren Beistand muss Herr F. bald in eine Sozialwohnung ziehen.
Nicht mehr Meister im eigenen Haus
Die kleine Melanie macht seit der Scheidung ihrer Eltern immer mehr Probleme. Ist sie beim Vater, will sie nicht mehr zur Mutter. Und umgekehrt. Die KESB verbringt das Mädchen in eine Pflegefamilie. Damit könne eine Beruhigung der Sache er- reicht werden.
Der etwas gebrechliche Herr Meister wohnt in einem Bauernhaus etwas ausserhalb von Bern. Seine Töchter und seine Nachbarn kümmern sich um ihn, sodass die Betreuung immer gewährleistet ist. Im letzten Sommer fand eine Tochter ihren Vater, welcher zwei Tage zuvor gestürzt war. Herr Meister kam ins Spital. Die KESB verfügte, dass Herr Meister von einem Berufsbeistand betreut werden muss. Die Verwandten und Nachbarn seien zu wenig professionell. Nun wird’s teuer und Herr Meister muss deswegen bald aus seinem geliebten Heimetli ausziehen.
Das Problem liegt im System
Wir wollen uns nicht als Richter aufspielen und sagen nicht, dass die KESB-Behörden ihre Sache nicht recht machen wollen. Tatsache ist aber, dass mit der Professionalisierung die Distanz zwischen der Behörde und den Hilfsbedürftigen gewachsen ist. Pragmatische, schnelle Lösungen wurden durch bürokratische Verfahren, teure Abklärungen und ausgefeilte, juristisch wasser- dichte Entscheide abgelöst. Das sind die typischen Folgen jeder Zentralisierung und Bürokratisierung. Insofern kann uns die KESB-Revision als Warnung dienen, solche Fehler nicht zu wiederholen.
Quelle: Schweizerzeit: Hermann Lei
* Fälle wurden verfremdet, alle Namen und Umstände sind der Redaktion bekannt.