In der Bundesverfassung steht bereits in der Präambel:
Bereits dieses ist in Bezug auf 5G-Technologie und die Volks-Gesundheit reine Willkür und spottet jeder Ethik.
BV Art. 41
1 Bund und Kantone setzen sich dafür ein, dass:
BV Art. 118 Schutz der Gesundheit
BV Art. 118ᵇ⁵⁸ Forschung am Menschen
Es ist müssig, weiter über die Verletzungen der Bundesverfassung zu lamentieren.
Wenn ich Dir einen Zahn rausschlage, ist das klare Körperverletzung und wird geahndet, verurteilt und Strafe vollzogen. Was soll bei solch massiver Gesundheits-Schädigung mit dem Verursacher geschehen?
Schauen wir uns doch einmal den Tatbestand der »Körperverletzung« in den verschiedensten Situationen genauer an:
Körperverletzung: StGB 122 ff
Der Betrieb eines Funknetzes wie 2G, 3G, 4G, 5, verstösst gleich gegen alle Varianten
Einfache Körperverletzung als Angriff auf die körperliche Integrität
überschreitet den objektiven Tatbestand der Körperverletzung als Angriff auf die körperliche Integrität über das gesellschaftlich geduldete Mass und überschreitet die Grenze, sodass gesundheitsschädigend beurteilt werden kann = schwere Körperverletzung.
überschreitet den subjektiven Tatbestand mit Wissen und Wille, also vorsätzlich (man setzt die Technologie ein, weil man ja gerade um deren Gefährlichkeit weiss, sie aber verdunkelt)
Nun zur Erfüllung als Offizial-Delikt, weil wiederholt, sogar dauernd (24std und 365 Tage), unter Obhut (weil Bundesverfassung den Schutz der Integrität der Menschen garantiert), Wehrlos, weil man sich nicht dagegen wehren kann, (alle Bedingungen sind erfüllt!)
Dabei werden noch zusätzlich Abgrenzungen erwähnt, wenn Gesundheitsschädigung erfolgt, also Strafmass-Erhöhung.
Drohung und Nötigung Art. StGB 180 - 182
Drohung oder Nötigung etwas zu tun oder zu unterlassen ist eine Freiheitsberaubung oder Einschränkung der Handlungsfreiheit. Wenn man krankgemacht wird, schränkt sich die Freiheit und die Handlungsfähigkeit ein.
Schrecken der Bevölkerung Art. 258 StGB
Wer die Bevölkerung durch Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum in Schrecken versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Ebenso gilt das mehrfache absichtliche Verschweigen einer Gefahr noch verstärkt mit Profitschlagung aus dem Verbrechen.
Entsprechend beteiligen sich alle Institutionen, von der Entwicklung, Gesetzgebung, Gesundheitsprüfung, Zulassung, Vermarktung, Bewerbung, Verkauf, Service und Unterhalt, wie Inkasso der Beihilfe zu oben genannten Verbrechen.
»Eine Krähe hackt der andern kein Auge aus« oder mit andern Worten der Polit-, Justiz- und Wirtschafts-Filz haben bis anhin noch keine wegweisenden Urteile gesprochen, auf welche man sich berufen könnte. Beispiele in Prozessen gegen Pharma oder Schulmedizin wegen Impfschäden. Der etablierte und indoctrinierte und ethisch sehr fragwürdige Status-Quo der genannten Lebensbereiche sind dermassen verankert und werden erpressbar gefügig gemacht, dass kaum nach Recht sondern nur nach Willkür ge- und verurteilt wird.