Aufruf zur kriminellen Tat

Die »Corona-Pandemie« treibt seltsame Blüten!

 

Jedermann weiss inzwischen, dass der ganze Corona-Hype nur dem einzigen Zweck dienen soll: 

 

Herrschaft über das Gehirn und das Herz ❤️

 

Nach dem Motto "Teile und Herrsche" lässt Menschen gegeneinander antreten und streiten. Bekanntlich freut sich der Dritte, wenn sich zwei streiten - DAS SOLLTE EINMAL WAHRGENOMMEN WERDEN!

 

Jeder, der mit dem Corona-Hype mitmacht, Maske trägt, also NICHT widerspricht, gefährdet sich und die Mitmenschen. Gegen Unrecht, gegen Verbrechen nicht vorzugehen, ist gleichbedeutend mit Beihilfe.

 

Behörden, Medien, wie TV, Zeitungen, Radio und politische Gruppen
machen AUFRUF zu kriminellen Handlungen!

 

Hier einmal mehr alle die Straftatbestände, derer sich schuldig macht, wer mit den Wölfen (Regierung) heult:

 

Hier der Auszug aus dem Strafgesetzbuch:

Bei Corona handelt sich um qualifizierte Körperverletzung, ein Offizialdelikt, weil vorsätzlich, wiederholt, ja dauernd, unter Obhut (Ihrer Kinder und Mitbürger) und wehrlos und einhergehend mit Straferhöhung. Sie können keine angebliche Unwissenheit geltend machen, weil es Ihre Pflicht (als Behörde und gewählte Volksvertreter) ist, sich darüber zu informieren und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um die Gefahr zu wenden. (Bundesverfassung)

 

Wer folgende administrative Informationen auf der bundesschweizerischen Webseite findet, dann wundert einen nichts mehr, wodurch die Politiker in Bern gesteuert werden: 
 https://www.claudiograf.ch/2020/05/14/bundesrat-auf-kriminellen-wegen/

 

Und genau deswegen sind alle dort oben kriminell, weil sie diesen Psychopathen nachrennen.

 

Körperverletzung: StGB 122 ff

  • Der Blüten des Corona-Hypes verstösst gleich gegen alle Varianten
  • Einfache Körperverletzung als Angriff auf die körperliche Integrität (Unversehrtheit)
  • überschreitet den objektiven Tatbestand der Körperverletzung als Angriff auf die körperliche Integrität über das gesellschaftlich geduldete Mass und überschreitet die Grenze, sodass gesundheitsschädigend beurteilt werden kann = schwere Körperverletzung.
  • überschreitet den subjektiven Tatbestand mit Wissen und Wille, also vorsätzlich (man setzt die Technologie ein, weil man ja gerade um deren wirklichen Zweck weiss, ihn aber verdunkelt)
  • Nun zur Erfüllung als Offizial-Delikt, weil wiederholt, sogar dauernd (24Std und 365 Tage), unter Obhut (weil Bundesverfassung den Schutz der Integrität der Menschen garantiert), Wehrlos, weil man sich nicht dagegen wehren kann, (alle Bedingungen sind erfüllt!)
  • Dabei werden noch zusätzlich Abgrenzungen erwähnt, wenn Gesundheitsschädigung erfolgt, also Strafmass-Erhöhung.


Wir sind also aufgerufen, vor den Gefahren zu warnen und solche Information, die der wirklichen Wahrheit entsprechen zu verbreiten! Dazu stehen folgende druckbereiten Dokumente zur Verfügung:


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Gefahr Maskentragen.pdf
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Der medizinische Anspruch gilt weltweit, sollte ein Schlaumeier darauf kommen, dass es nur für Deutschland gelten soll.
Widerspruch zur Maskenpflicht (1).pdf
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Wussten Sie....pdf
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