Da läuft etwas nicht gerade offen ab – Die Entschließung des EU-Parlaments zu „Grundrechten von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa“ vom 26. März – Erst allmählich dämmert, was dahintersteckt – „EU-Afrikanisierung bereits 2008 festgelegt“ – Entstellung historischer Tatsachen – Das EU-Parlament beklagt, Schwarzafrikaner seien auf allen EU-Ebenen „massiv unterrepräsentiert“ – Worum es in Wahrheit geht: Es wird an einer neuen Gesellschaft gebaut – Vom Multikulti zum Unikulti
Feiern Sie Weihnachten, solange Sie es noch dürfen. Wir wissen zwar nicht genau, wann Deutschland und die anderen Länder der Europäischen Union den Islam als Staatsreligion haben werden. Wir wissen ebenfalls nicht genau, wann wir als weiße Europäer allenfalls noch eine geduldete Minderheit sind und dann Menschen mit schwarz-afrikanischem Migrationshindergrund uns sagen, wo es langgeht. Aber nach alldem, was da abläuft und zu beobachten ist, müssen wir mit ebensolchem Zustand rechnen. Es wird dann ziemlich anders werden in Europa. Und der weißen Minderheit wird das sicher nicht gefallen. Man kann sich nämlich vieles Schreckliche ausmalen, wenn man sieht, wie es in anderen Ländern der Erde zugeht. Mit unseren Maßstäben für Recht, Gesetz und Religion werden wir nicht mehr sonderlich viel zu melden haben. Ja, was läuft denn da ab?
Erst allmählich dämmerte es auch den Alternativ-Medien
Da läuft etwas nicht gerade offen ab. Wo nämlich haben wir in den Medien von einer Entschließung des EU-Parlaments erfahren, die es in sich hat. Plakativ jedenfalls haben wir nichts erfahren. Die Entschließung 2018/2899(RSP) wurde verabschiedet am 26. März 2019, also vor neun Monaten. Sie befasst sich, so der Titel, mit den „Grundrechten von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa“. Gemeint ist die Europäische Union, nicht Europa. Über Europa, das größer ist als die EU, hat das EU-Parlament nichts zu bestimmen. Erst allmählich dämmerte auch den Alternativ-Medien, was sich hinter der Entschließung verbirgt. Zuletzt machte jetzt die österreichische Internet-Zeitung Unzensuriert auf sie aufmerksam und alarmierte mit dem Titel „Afrikanisierung Europas soll auf Anordnung der EU jetzt durchgepeitscht werden“ (Bericht vom 12. Dezember). Dort ist unter anderem zu lesen:
„EU-Afrikanisierung bereits 2008 festgelegt“
„Dass Europa ‚afrikanisiert’ werden soll, wurde von der EU bereits 2008 festgelegt. Ein Bekannter des Autors dieser Zeilen, zu diesem Zeitpunkt EU-Abgeordneter, schilderte damals Details dieses Planes, der jedoch bei uns keinen Eingang in die Medien fand. Einzig in englischen Zeitungen wurde darüber berichtet: ‚Secret plot to let 50million African workers into EU’ lautete damals die Schlagzeile im angesehenen Daily Express.Inzwischen wird dieses Programm bereits tatkräftig umgesetzt: ‚Resettlement’, Kooperation mit nordafrikanischen Schleuserbanden, Direktverbringung durch Flüge von Afrikanern nach Europa und der Familiennachzug bringen die Neubesiedelung unseres Kontinentes zügig vorwärts. Nun geht die EU einen Schritt weiter. Man arbeitet konkrete Pläne aus, wie in Europa ein Klima geschaffen werden soll, das die Afrikanisierung sowohl rechtlich, als auch in den Köpfen der Menschen einzementiert.“ Das Weitere dazu können Sie hier lesen. Unzensuriert berichtet täglich über ausgewählte Themen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, die von den großen Mainstream-Medien gar nicht oder nur unvollständig behandelt werden.
Entstellung historischer Tatsachen
Schauen Sie sich den Text der Entschließung des EU-Parlaments an (hier), auch wenn er, wie alle solche Texte, schwerfällig, umständlich geschrieben und daher kein leichter Lesestoff ist. Eine Kernbehauptung darin lautet: „Menschen afrikanischer Abstammung haben im Laufe der Geschichte erheblich zum Aufbau der europäischen Gesellschaft beigetragen.“ Das geht an den historischen Tatsachen völlig vorbei. Aber mit solchen Entstellungen wird versucht, den Europäern die Verpflichtung aufzuzwingen, sie hätten Menschen aus Afrika unbegrenzt in Europa aufzunehmen. Auch wird verlangt, Afrikaner „auf sicheren und legalen Wegen in die EU einreisen“ zu lassen, sie mit mannigfachen Maßnahmen zu bilden, zu unterstützen und voranzubringen. Damit beginnen die EU-Europäer ihr eigenes Grab zu schaufeln, und haben es schon begonnen. Es ist höchste Zeit, es wieder zuzuschütten.
„Die Afrophobie bekämpfen“, bei der Wohnungssuche Afrikaner nicht „diskriminieren“
Hier noch ein paar weitere Textausschnitte. Unter anderem fordert die Entschließung, „die EU-Organe auf, eine Strategie zur personellen Vielfalt und Eingliederung von Arbeitnehmern zu verabschieden, wobei in Ergänzung der diesem Ziel dienenden bestehenden Bemühungen ein strategischer Plan für die Beteiligung ethnischer und rassischer Minderheiten am Erwerbsleben festgelegt wird“. Sie fordert die Kommission auf, „sich eng mit internationalen Akteuren wie der OSZE, den Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union und dem Europarat sowie mit anderen internationalen Partnern abzustimmen, um Afrophobie auf internationaler Ebene zu bekämpfen“. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, „die Erstellung von Profilen auf der Grundlage der Rasse oder der ethnischen Zugehörigkeit in allen Formen der Strafverfolgung, der Terrorismusbekämpfung und der Einwanderungskontrolle zu beenden“. Ferner sollen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, gegen die Diskriminierung von Menschen afrikanischer Abstammung auf dem Wohnungsmarkt vorzugehen und die Ungleichheiten beim Zugang zu Wohnraum mit konkreten Maßnahmen anzugehen sowie für angemessene Wohnverhältnisse zu sorgen“.
Beschworen wird die „Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf“
Der Entschließung vorangestellt ist, wie drohend klingend, eine ganze Latte von Hinweisen auf frühere Richtlinien, Rahmenbeschlüsse, Resolutionen und Entschließungen, als werde gegen alles das widerrechtlich verstoßen, wenn man afrikanische Menschen unbegrenzt nicht im Land bleiben lassen und unbegrenzt weitere nicht ins Land hereinlasse. Beschworen wird die „Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz“, die „Rassendiskriminierung von Menschen afrikanischer Abstammung und rassistisch motivierte Gewalt“, die „Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet“, die „Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf“ und dergleichen anderes mehr.
Zahlreiche „Erwägungen“ u.a. zu „hassmotivierter Belästigung“ gegenüber Schwarzafrikanern
Dem schließen sich zahlreiche „Erwägungen“ an: so zum Begriff „Menschen afrikanischer Abstammung“, so zur „Afrophobie“, so zu „hassmotivierter Belästigung“ gegenüber (schwarzen) Menschen afrikanischer Abstammung, so zu „historischen Ungerechtigkeiten gegen Afrikaner und Menschen afrikanischer Abstammung einschließlich Versklavung, Zwangsarbeit, Rassentrennung, Massaker und Völkermorde im Kontext des europäischen Kolonialismus und des transatlantischen Sklavenhandels“, so zum „diskriminierenden Blackfacing“ (Gesichtsschwärzung als Unterhaltungsmaskerade). Schwarzafrikaner seien häufig Opfer rassistischer Gewalt, erhielten in vielen Ländern keine Rechtshilfe und keine finanzielle Unterstützung, während sie sich von gewalttätigen Angriffen erholten.
Das EU-Parlament beklagt, Schwarzafrikaner seien auf allen EU-Ebenen „massiv unterrepräsentiert“
Die natürliche Abwehrreaktion gegen den Massenzustrom Schwarzafrikaner wird gebrandmarkt als „Afrophobie“ und schulmeisterlich gefordert, Europa sollte sich mit dem „Erbe des Kolonialismus und des Sklavenhandels auseinandersetzen“, wobei unterschlagen wird, dass gerade Schwarzafrikaner selbst ihre schwarzen Landsleute den Sklavenhändlern zugetrieben, sich also mit ihresgleichen selbst am Sklavenhandel beteiligt haben. Menschen afrikanischer Abstammung seien „in politischen und gesetzgebenden Organen auf europäischer, nationaler und auf lokaler Ebene in der Europäischen Union massiv unterrepräsentiert“. So geht es in einem fort. Aber lesen Sie selbst (hier).
Warum soll eine willkürliche definierte Gruppe von Menschen Sonderrechte bekommen?
Am 25. November nahm sich auf Tichy’s Einblick der Schriftsteller Klaus-Rüdiger Mai der Sache an. Er schreibt unter anderem: „Ausdrücklich bezieht sich diese Entschließung jedoch auf Menschen, eigentlich müsste es Bürger heißen, afrikanischer Abstammung, die ‚in Europa geboren wurden oder Staatsbürger bzw. Einwohner europäischer Staaten sind.’ Alle Staatsbürger partizipieren an den Rechten ihres Staates, am Europarecht und ohnehin an den Menschen- und Bürgerrechten in gleicher Art. Daher stellt sich die Frage, weshalb für eine willkürlich definierte Gruppe in der Gesellschaft Sonderrechte definiert werden. Die Schaffung von Sonderrechten, im Umkehrschluss die positive Diskriminierung all jener, die nicht zu dieser Sondergruppe gehören, löst die Allgemeingültigkeit des Rechtes auf. Mit der Schaffung von Sonderrechten sind nicht mehr alle ‚Menschen … vor dem Gesetz gleich’, wie es im Artikel 3 des Grundgesetzes heißt.
„Die Entschließung benachteiligt Menschen nicht-afrikanischer Abstammung“
Und weiter: „Wenn das Grundgesetz bereits festlegt, dass ‚niemand wegen seiner Abstammung benachteiligt oder bevorzugt werden’ darf, wird eine Entschließung über ‚Die Grundrechte von Menschen afrikanischer Abstammung’ schlicht überflüssig, weil für ‚Menschen afrikanischer Abstammung’ gilt, was für alle Menschen feststeht. Oder die Entschließung geht über den Grundsatz hinaus, was aber dazu führen würde, dass die Menschen nichtafrikanischer Abstammung benachteiligt werden würden. Mit letzterem würde die Entschließung gegen das Grundgesetz verstoßen.“
Die UN-Entschließung macht „die Menschen- und Bürgerrechte verhandelbar“
Mai weist auch auf den ethnischen Wandel in Deutschland hin. Ein ethnisch homogener Nationalstaat sei Deutschland schon lange nicht mehr. Schon heute habe jeder fünfte Bürger einen Migrationshintergrund. Und fährt dann mit der rhetorischen Frage fort: „Wurde dieser von der Regierung Merkel herbeigeführte ‚fundamentale Wandel’ jemals demokratisch zur Diskussion und Entscheidung gestellt oder lediglich per odre de mufti eingeleitet und forciert. Offensichtlich nicht, denn der Bürger hat nichts zu entscheiden, er hat sich lediglich den von der Regierung verursachten ‚Realitäten’ anzupassen. Die eigentliche Botschaft lautet: Die Menschen- und Bürgerrechte sind verhandelbar, das Grundgesetz ist verhandelbar. Artikel 3 gilt nicht mehr. Dort, wo das Zusammenleben ‚ständig neu ausgehandelt werden muss’, regiert das Recht des Stärkeren oder die Sonderrechte der stärkeren Opfergruppe.“
Worum es in Wahrheit geht: Es wird an einer neuen Gesellschaft gebaut
Zum Schluss schreibt Mai: „Möglicherweise geht es bei der Schaffung von Sonderrechten, auch wenn diese im Gewande steuerfinanzierter Sonderdurchsetzungsrechte daherkommen, auch gar nicht um Menschen, die seit langem in Deutschland leben und deren Vorfahren irgendwann einmal aus Afrika nach Europa einwanderten, möglicherweise wird an einer neuen Gesellschaft gebaut, wie sie der Politikwissenschaftler Yasha Monk als ‚multiethnisches Experiment# konzipierte, in der, wie es Aydan Özoguz vorsieht, das ‚Zusammenleben …täglich neu ausgehandelt werden’ muss. Zumindest ist es textanalytisch erhellend, dass nach dem Punkt 22, in dem es heißt, dass die Mitgliedsstaaten der EU ‚gegen die Diskriminierung von Menschen afrikanischer Abstammung auf dem Wohnungsmarkt vorzugehen und die Ungleichheiten beim Zugang zu Wohnraum mit konkreten Maßnahmen anzugehen sowie für angemessene Wohnverhältnisse zu sorgen’ haben, und im Punkt 23 gefordert wird: ‚dafür zu sorgen, dass Migranten, Flüchtlinge und Asylbewerber auf sicherem und legalem Wege in die EU einreisen können’. Damit ist die Katze aus dem Sack oder mit anderen Worten, worum es eigentlich geht. In Wahrheit soll das Papier den Boden für eine verstärkte Einwanderung aus Afrika nach Europa bereiten.“ Mais lesenswerter ganzer Beitrag hier.
MdB Peter Boehringer: Die perfide Wahrheit zu den Plänen der EU gegen Europa
Zu den Autoren, die sich über die Entschließung schon davor hergemacht haben, gehört auch der AfD-Politiker und Bundestagsabgeordnete (MdB) Nicolaus Fest. Am 22. September kanzelte er sie heftig ab und nannte sie „sechs Seiten grober Schwachsinn“. Hören und sehen, was Fest im Einzelnen dazu sagt, können Sie hier. Am 13. November klärte in einem Youtube-Video der politisch rechtsstehende Werbeunternehmer Stefan Magnet ebenfalls über die einschneidende Entschließung auf (hier). Einen weiteren Kommentar finden Sie hier. Der AfD-Politiker und MdB Peter Boehringer, Vorsitzender des Finanzausschusses im Bundestag, kommentierte die Entschließung am 17. Dezember mit den Worten „Keine schöne Lektüre. Aber leider die perfide Wahrheit zu den Plänen der EU gegen Europa“ und verwies auf einen Beitrag von Eugen Prinz im Info-Portal PI-News vom 15. Dezember (hier).
Aber der Verein Initiative Schwarze Menschen in Deutschland Bund jubelt: Endlich
Gejubelt dagegen hatte gleich am 27. März der Verein Initiative Schwarze Menschen in Deutschland Bund e.V.: „Endlich: EU-Parlament verabschiedet wegweisende Resolution zu Grundrechten von Menschen afrikanischer Herkunft in Europa. Das Europaparlament hat die EU und ihre Mitgliedstaaten erstmals in seiner Geschichte aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um gegen den strukturellen Rassismus vorzugehen, dem Menschen afrikanischer Herkunft in Europa ausgesetzt sind. Zum ersten Mal bezieht das europäische Parlament damit Stellung zu anti-Schwarzen Rassismus (ASR), und damit zu der spezifischen Diskriminierung gegenüber Menschen afrikanischer Herkunft in Europa.“ Der Verein hat es sich „zur Aufgabe gemacht, die Interessen Schwarzer Menschen in Deutschland zu vertreten und für Gerechtigkeit in der Migrationsgesellschaft einzustehen“.
Vom Multikulti zum Unikulti
Für die Nachkommen der heutigen Multikulti-Anhänger wird es später ein böses Erwachen geben. Aus Multikulti ist dann Unikulti geworden, das Europa der EU bevölkern schwarze Menschen statt weiße. Alle Bürger, die ihren Verstand bisher an der Garderobe nicht abgegeben haben und noch bei Sinnen sind, müssen sich gegen diese rechtswidrig und widerdemokratisch aufgezwungene Afrikanisierung ihrer Heimat endlich auflehnen.
»Freunde bereiten ist Gesundheit für die Seele»