https://www.youtube.com/watch?v=NCC05X2-dtk&feature=youtu.be
...dieser Video muss man einfach anschauen, denn er macht begreiflich, dass wir die Eidgenossenschaft bereits seit 2007 beerdigt haben und keiner hat's gemerkt. Der Staat wurde also seit Beginn der Verfassungsrevisionen 1974 fortschreitend umgebaut zu einer Verwaltungsdiktatur.
Ich habe die alte Bundesverfassung aBV heruntergeladen, sie ist deklariert als: vom 29. Mai 1874 (Stand am 20. April 1999)
Da stand der Artikel 113 Absatz 1 bis 3 noch drin:
Art. 113
Das Bundesgericht urteilt ferner:
1. über Kompetenzkonflikte zwischen Bundesbehörden einerseits und Kantonalbehörden andererseits;
2. über Streitigkeiten staatsrechtlicher Natur zwischen Kantonen;
3. über Beschwerden betreffend Verletzung verfassungsmässiger Rechte der Bürger sowie über solche von Privaten wegen Verletzung von Konkordaten und Staatsverträgen.
² Vorbehalten sind die durch die Bundesgesetzgebung näher festzustellenden Administrativstreitigkeiten.
³ In allen diesen Fällen sind jedoch die von der Bundesversammlung erlassenen Gesetze und allgemeinverbindlichen Beschlüsse sowie die von ihr genehmigten Staatsverträge für das Bundesgericht massgebend.
Ich habe die Aktuelle Fassung der Bundesfassung soeben (26.10.2019) heruntergeladen, sie ist deklariert als: 18. April 1999 (Stand am 1. Januar 2011)
Ich habe am 17.05.2012 eine dann zumal aktuelle Bundesverfassung heruntergeladen, deklariert als: vom 18. April 1999 (Stand am 1. Januar 2011) ...sind unten zum Download bereit.
gemäss:
Channel: http://www.orwell-news.ch SCHWEIZERISCHE END-GENOSSENSCHAFT CHRONOLOGIE: Da seit 1999 die Schweizerische Bundesverfassung für das Bundesgericht und die Behörden der Schweiz nicht mehr massgebend ist, fehlen jedwede verfassungsmässigen Rechtsmittel und somit auch die materielle und formelle Substanz der Urkunde der Eidgenossenschaft. Ohne rechtsmassgebende Urkunde kann nicht mehr von einem Bundesstaat gesprochen werden. 1974 wurde die Schweiz in vorausschauender Weise von einem aristokratischen Staatenbund zu einem demokratischen Bundesstaat reformiert. Mit der Totalrevision der BV von 1999 fiel die Schweiz noch weiter zurück, nämlich hin zu einer konzerngesteuerten Kleptokratie bzw. zu einer föderalistischen Verwaltungsdiktatur.
Die von Stefan Seiler erzählten Sachverhalte über die Bundesverfassung erklären gemäss der Revision der BV seit in Kraftsetzung 2007 durch ersatzlose Streichung der
Artikel 113 Abs. 3 Beschwerden über Verfassungsmässige Rechte der Bürger sowie solche von Privaten über Verletzung von Konkordaten und Staaatsverträgen gilt folgendes:
In allen diesen Fällen sind die von der Bundesversammlung erlassenen Gesetze und allgemeinverbindlichen Beschlüsse sowie die von Ihr genehmigten Staatsverträge über das Bundesgericht massgebend.
Verfassungsmässige Rechte welche verletzt werden hat ein Bürger der z.B. der körperlich versehrt wird durch eine 5G Antenne oder durch mehrere (da hat das Bundesgericht das prüfen müssen, wenn z.B. ein Kanton das ungeprüft bewilligt und es dann zu Schäden kommt, hätte man klagen können mit der alten Verfassung). Nun wurde aber dieser Artikel 113 Abs 3 von den Räten ersatzlos gestrichen.
Der Artikel 190 wurde neu eingeführt in der neuen Verfassung. Massgebendes Recht für das Bundesgericht und die rechtsausübenden Behörden ist das Völkerrecht und die Bundesgesetze massgebend. Das heisst die Verfassung ist nicht mehr massgebend. Die schweizerische Bundesverfassung die 1848 konstituiert worden sind, ist nicht mehr massgebend. Und damit können sie nicht mehr klagen.
Wenn der Staat seine Verfassung als nicht mehr rechtsmassgebend postulliert, mit welcher Staatsform haben wir es dann zu tun? Wir haben es mit einem Kanton-Staatenbund zu tun, aber nicht mehr mit einem Bund. Ein Bund, der nicht mehr rechtsmassgebend ist, ist kein Bund und keine Staatshoheit ohne Urkunde (Verfassung) eines Staates, welche die Begründung der Rechtsverhältnisse zwischen den Kantonen und dem Bund etc. darstellt.
Artikel 10 das verbriefe Recht der körperlichen und geistigen Unversehrtheit ist nicht mehr gültig seit 2007
Artikel 11 Abs 1 und 2 Der Anspruch der Kinder und Jugendlichen auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit ist nicht mehr gültig !!!
NICHT MEHR MASSGEBEND FÜR DIE GERICHTE UND DIE BEHÖRDEN!
Artikel 74 Abs. 1 und 2 ...ist der Bund gehalten, Vorschriften zu erlassen über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen z.B. durch 5G Mobilfunkanlagen, die illegal installiert wurden. Sind nicht mehr klagefähig.
Es gibt nur noch das im Umweltschutzgesetz das Fürsorge- und Vorsorge-Prinzip, die Vorsorgepflichten, gemäss Zweckartikel Artikel 1 Absatz 1 und 2. Das ist noch der einzige inländische Rechtstitel, den man hier anwenden kann. Alles andere ist nicht mehr massgebend.
UNO und Menschenrechtskonventionen (mit entsprechenden Inhalten) gelten zwar aber wenn die öffentliche Ordnung oder die Staatsmacht gefährdet ist, können diese Gesetze umgestossen werden. (Ausnahmezsutand) Über das Menschenrechtsgericht in Strassbourg können ihnen aber die Rechte mittels einem vorsorglichen Freiheitsentzug entzogen werden.
Die Bundesverfassung steht zwar noch, es sind aber tote Buchstaben, die nicht mehr gültig sind und somit ist auch die Urkunde (Bundesverfassung) nicht mehr massgebend. Es gibt also demnach auch keinen Bund und keine Eidgenossenschaft im rechtlichen Bereich mehr. Materiell und Formell nicht!
Die BV ist mit ein paar wenigen Worten ad absurdum geführt worden und wird vollumfänglich ausser Kraft gesetzt. Seit 2007 also tanzt die Regierung dem Bürger, dem Stimmbürger, den Parteien, der Politik und der Juristik auf der Nase herum. Das ganze Theater von Abstimmungen, Wahlen, Referendum, Initiative und/oder andern so genannten Volksrechten ist alles nur Schmierentheater, um die Dummen an der Leine zu halten. Das müsste eigentlich zu einer Revolution führen.
Damit ist auch die Reaktionsweise der Behörden klar; sie brauchen sich nicht zu kümmern, da nicht mehr geklagt werden kann, wegen fehlender Rechtsgrundlage bzw. Ungültig-Erklärung (nicht massgebend) der Bundesverfassung .
Im Link oben sind die Quellen alle zu Überprüfung vorhanden. Falls der Film nicht mehr anzusehen ist, weil die Zensur zugeschlagen hat, kann ihn bei mir anfordern, ich habe ihn heruntergeladen.
Was sagen die Juristen und Fachleute dazu?