70'349 gültige Stimmen für Referendum
gegen das Zensurgesetz eingereicht
Tagesschau-Mitschnitt vom 08.04.2019 193.30 Uhr SRF
Rassismus-Strafnorm im Fokus
Von vielen Medien totgeschwiegen, wurde vor ein paar Tagen die Unterschriftensammlung gegen die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm gestartet. Während das Referendum mit der Kampagne «Nein zu diesem Zensurgesetz!» lanciert wurde, rief die quasi gleichzeitige Verurteilung zweier Exponenten der Jungen SVP beispielhaft in Erinnerung, wie absurd diese Gesinnungs-Strafnorm als solches ist. Nur ein erfolgreiches Referendum kann bewirken, dass über die Meinungsfreiheit als Voraussetzung jeglicher weiterer Freiheiten endlich in der breiten Öffentlichkeit diskutiert wird.
Ich kann es nicht verkneifen ernsthaft zu fragen: Wie kann es sein, dass sich 256 Parlamentarier in Bern nicht über abzustimmende Gesetze informieren - noch nicht einmal was der Ausdruck »Sexuelle Orientierung« gemäss Definition meint. Weil es nirgendwo erscheint. Pädophilie ist das KO-Wort, das hier offensichtlich unter den Tisch gewischt wird.
Sind alle jene zustimmenden zu diesem Gesetz denn bereits so verblödet oder durch und durch verdorben, dass sie so eine Schweinerei als Gesetz verabschieden?
Anderthalb Monate (14.12.2018) nach Beschluss ist keine Zeile darüber irgendwo zu lesen, dass damit Pädophile geschützt werden, dass damit das Gesetz ad absurdum geführt wird?
Mein Kommentar dazu: Gott-gegeben, Natur-gegeben, Evolutions-gegeben sind Männnlein und Weiblein heterosexuell (Verschiedengeschlechtlichkeit, dem andern Geschlecht zugetan) damit das mit der Fortpflanzung seinen angedachten Gang nehmen kann. Homosexualität ist demzufolge eine Fehl-Entwicklung, welche der Fortpflanzung nicht dient, sondern der Spezies damit das Aussterben droht.
Nun ist die Duldung dieser Fehl-Entwicklung (genetisch oder gesellschaftlich verursacht) unter dem Aspekt der Diskriminierung von Minderheiten zu verstehen, muss meiner Ansicht nach aber nicht noch gefördert werden.
Die Definition der »Sexuellen Orientierung« unter Wikipedia erklärt folgende Ausrichtungen: ...aber ACHTUNG, das könnte ja schneller daraus entfernt werden (von wem?) als gedacht! **
Sexuelle Orientierung
-
Heterosexualität. Heterosexualität bedeutet, dass sich jemand von Personen
des anderen Geschlechts angezogen fühlt. ... -
Homosexualität. Jemand fühlt sich sexuell von gleichgeschlechtlichen Personen
(homo wörtlich: gleich) angezogen. ... - Bisexualität. ...
- Pansexualität. ...
- Asexualität. ...
- Pädophilie (Pädosexualität)
...finden wir doch tatsächlich darin »Pädophilie (Pädosexualität) ?
Angesichts der sich mehrenden weltweiten Aufdeckung von immensen skandalösen Netzwerken in Industrie und Politik, ja sogar, oder gar ursächlich, aus religiösen Kreisen, könnte ich auf die Idee kommen, dass diese Gesetzes-Änderung genau diesen gewissen Kreisen zugeschnitten ist.
**Was aber trotzdem »sexuelle Orientierung« bleibt, ob »Pädophilie« da steht oder nicht...
Ich erlaube mir den Generalverdacht, dass hinter diesen Anstrengungen Kreise, und nicht nur in der Schweiz, ein fundamentales Interesse haben, dass dieser vorgeschobene Schutz gegen Diskriminierung von einigen Schwulen, aber als Hauptziel die Pädo-Szene geschützt werden soll.
Diese Darstellung habe weder irgendwo gelesen, noch gehört, noch gesehen. Wie weit ist es mit unserer Moral und und unseren Werten gekommen.
Wenn nämlich gewisse Individuen, entschuldigen Sie, aber es darf nichts und auch gar nichts ungesagt bleiben, unter den (versteckten, nie irgendwie in Erscheinung tretenden [Influencer]) Initianten der Initiative (es sind meist ebenfalls Politiker oder aus elitären Kreisen) genau das wollten?
An den Schaltstellen der Politik, Wirtschaft und Finanz-Unternehmen finden sich jeder Zeit-Epoche solche aus-ufernde und menschenverachtende Verbrechen, welche meistens nicht oder kaum ans Tages-Licht kommen, weil kaum eine Krähe der andern ein Auge auskratzt. Das schleckt keine «Gaiss« weg.
Meiner Ansicht nach ist die Änderung sogar ein Aufruf an die Perversen, da man ihnen nichts anhaben kann, im Gegenteil, die können sogar kritische Stimmen oder zurecht angebrachte Kritik noch gerichtlich verfolgen.
IST DAS NOCH RECHTS-STAAT ? ODER IST DAS UN-RECHTS-STAAT?
Meine Empfehlung: In der Argumentation gegen dieses Gesetz MUSS DEFINITIV »Pädophilie« enthalten sein. Damit lautet die Frage an die unterschriftberechtigten Stimmberechtigen:
- Erlauben Sie die Gesetzes-Änderung und damit gleichzeitig den Schutz der
Verbrecher der Pädophilie? - Ist Ihnen klar, dass Sie bei Zustimmung zu diesem Gesetz öffentlich zu
Kindsmissbrauch aufrufen? - Kann die Zustimmung, zu diesem Gesetz als öffentlichen Propaganda zum
Kindsmissbrauch interpretiert werden? - Ist Ihnen klar, dass der Straftatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung als Offizial-
delikt gesetzlich zu verfolgen ist. - ...oder die ganze Abstimmung zum Absurdum führt, weil gesetzlich ungeziemt, ja ver-
brecherisch und demzufolge ungültig.
Ist es das, was Sie wollen?
In der Wintersession 2018 entschieden National- und Ständerat gegen die Stimmen der SVP und einiger FDP-Abweichler, die seit 1995 bestehende Rassismus-Strafnorm um den Begriff der «sexuellen Orientierung» zu erweitern. Es gehe darum, gleichgeschlechtlich empfindende Menschen vor überall lauernder Diskriminierung und vor Hassverbrechen zu schützen, so die LGBT-Verbände, die mit Genugtuung feststellten, dass sich ihr jahrelanges Lobbying ausgezahlt hat. Ihr feinsäuberlich ausgearbeitetes «Wording» (Sprachregelung) ist dabei so genial wie perfid: Wer kann denn schon gegen dieses Gesetz sein? Wer Nein stimmt, wäre ja dann quasi für Hass und Diskriminierung und sähe sich öffentlich als ewiggestriger Unmensch gebrandmarkt, der gesellschaftlich zu ächten wäre.
Ein Herz gefasst
All des öffentlichen Drucks zum Trotz blieb zumindest die SVP-Fraktion standhaft und behielt ihre grundsätzlich kritische Haltung bis zum Schluss bei. Eine an zwei Händen abzuzählende Schar an FDP-Parlamentariern blieb ebenso konsequent und stimmte mit Nein. Nachdem es zuerst so aussah, dass diese Erweiterung oppositionslos geschluckt wird – die Parteien haben im Wahljahr nicht wenige andere Baustellen –, fasste sich eine bürgerlich-christliche Allianz ein Herz und entschied sich, in den Ring zu steigen. Anfang Januar dieses Jahres konstituierte sich schliesslich das überparteiliche Referendumskomitee «Nein zu diesem Zensurgesetz!», das von der EDU, der Jungen SVP, Zukunft CH und weiteren Organisationen getragen wird.
Keine Sprach- und Denkverbote
Um die Diskussionen auf den Kern zu lenken und den mit Kalkül bewirtschafteten Befindlichkeiten der LGBT-Verbände keine unnötige Plattform zu bieten, bildet die Verteidigung der Meinungsäusserungsfreiheit die Hauptargumentationslinie des Komitees. Hass und Diskriminierung sind in der Schweiz schon heute verpönt. So bestraft das Strafgesetzbuch Ehrverletzung, Verleumdung und Beleidigung bereits. Es braucht keine Sprach- und Denkverbote, die legitime Meinungen kriminalisieren. Es ist doch logisch: Wenn Atheisten die Existenz Gottes anzweifeln dürfen, soll auch kein gläubiger Christ dafür verurteilt werden dürfen, wenn er Homosexualität mit Bezug auf die Bibel nicht für völlig normal hält (ohne gleichzeitig den einzelnen Menschen anzugreifen).
Dass sich die Befürworter dieses «Zensurgesetzes» auf dem falschen Fuss erwischt sehen, ist offensichtlich. Dieser sachlichen, durch und durch kohärenten Argumentation haben sie wenig entgegenzusetzen. Gerade, wenn die als «Fundis» verunglimpften Gegner dann auch noch klipp und klar betonen, dass gleichgeschlechtlich empfindende Menschen für sie gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft seien, die es doch nicht nötig haben, sich selbst zur «schwachen, schützenswerten Minderheit» zu degradieren. Da wirken die eingeübten Schlagworte nervöser Homoverbände wie «Pink Cross», der die Referendumsführer frontal angriff («Rechte wollen ungestraft gegen Schwule hetzen»), richtiggehend platt und überholt.
Strafrecht als Ultima Ratio
Die Bekämpfung solch höchstproblematischer Einschränkungen der Meinungsäusserungsfreiheit ist ein urliberales Anliegen. Von daher erstaunt es, dass sich nicht mehr Mitglieder der liberalen FDP erheben. Das Missbehagen bei FDP und Jungfreisinn ist zwar mit Händen zu greifen. Nur: Exponieren wollen sich die Wenigsten. Dafür bringt ein Kommentator der liberalen Traditionszeitung NZZ das Dilemma der Rassismus-Stafnorm auf den Punkt:
«Das Strafrecht muss die Ultima Ratio bleiben. Sonst droht es zu einer Art unbestimmtem Verhaltenskodex mit angehängtem Sanktionenkatalog zu verkommen, der in der breiten Öffentlichkeit die erhoffte Autorität nur noch bedingt geniesst. Stattdessen hat das Parlament kürzlich eine Ausweitung der Rassismusstrafnorm beschlossen, wonach künftig auch Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung unter Strafe gestellt werden sollen. Was unter moralischen Gesichtspunkten verständlich und richtig erscheint, ist unter rechtlichem Gesichtspunkt nicht unproblematisch. Es stellt sich die Frage, weshalb Behinderte, Transgender, Mittellose oder Asylbewerber nicht in analoger Weise geschützt werden sollen.»
Letzten Endes willkürlich
Die Rassismus-Strafnorm generell analysierend, schreibt die NZZ, dass sich das «Strafrecht schlecht als gesellschaftspolitisches Lenkungsinstrument eignet». Bezugnehmend auf die jüngste Rassismus-Verurteilung der Co-Präsidenten der Jungen SVP Kanton Bern wegen eines «Zigeuner-Plakats», gab die Zeitung zu bedenken, dass letztlich für den Laien nicht klar sei, anhand welcher rechtlicher Kriterien eine Verurteilung erfolge: «Ohne detaillierte rechtliche Kenntnisse ist es nämlich schwer nachzuvollziehen, worin sich das Posting der SVP-Politiker von ähnlich unappetitlichen, aber straflosen Geschmacklosigkeiten unterscheidet.» Oder konkreter formuliert: Die Handhabung der Strafnorm hängt immer zu einem beträchtlichen Teil von einzelnen Richtern ab – sprich: ist letzten Endes stets willkürlich.
Damokles-Schwert über Migrationsthemen
Man kann natürlich geteilter Meinung sein, ob es die beste Art ist, den bekannten Missstand verunreinigter Fahrenden-Transitplätze mit einer Karikatur und der Bezeichnung «ausländische Zigeuner» zu bekämpfen. Zweifellos aber haben wir in politischen Auseinandersetzungen hierzulande schon weit Extremeres gesehen – gerade von linker Seite. Nur steht von den politischen Zielscheiben der Linken wohl niemand unter sogenanntem Minderheitenschutz, während die Rassismus-Strafnorm als Kampfinstrument wie ein Damokles-Schwert über jeglichen Debatten zu migrationspolitischen Themen schwebt.
Dass Adrian Spahr als einer der beiden JSVP-Co-Präsidenten der Jobverlust als Polizist droht, sollte er rechtskräftig verurteilt werden, lässt die Jungsozialisten jubeln, die bei dessen Vorgesetzten schon entsprechenden Druck aufgesetzt haben. Womit gleich geklärt wäre, worum es vielen Anhängern der Rassismus-Strafnorm in erster Linie eben auch geht: Weniger um Mitgefühl mit den «Opfern», sondern um die Ausgrenzung und Schädigung der politischen Gegner.
Immerhin ist das letzte Wort in der «Zigeuner-Sache» noch nicht gesprochen. Die beiden JSVP-Politiker ziehen das Urteil weiter. Dies wird nicht nur die unangenehme Ungewissheit aufrechterhalten, sondern die jungen Männer auch finanziell belasten. Daher werden sie sich wohl auf jede Solidaritätsspende auf das PC 30-39589-1 freuen.
Anian Liebrand
Danke Anian für diesen Beitrag
Referendum «Nein zu diesem Zensurgesetz» unterstützen: www.zensurgesetz-nein.ch/unterschreiben
Ereignis im Alltag zum Thema:
04. Februar 2019 ca 9.45 Uhr Schule Altnau im Thurgau |
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Auf unserem täglichen Walk in die Nachbargemeinde (total ca 5 km hin und zurück) war gerade Unterrichts-Pause, die Schüler tollen im frischen Schnee herum und zwei Lehrerinnen machen Ihre Runde.
Ich spreche sie an, ob sie von der Zensur-Initiative gehört hätten «Nö«; ich erkläre kurz den Parlaments- und Gesetzes-Beschluss vom 14.12.2018 in Bern. Erläutere dass die Kritik bzw. rassistische Äusserungen an Minderheiten [sexuelle Orientierung] mit diesem Gesetz damit einklagbar wird und der Kritiker strafrechtlich belangt werden kann... dass sich das sogar auf Pädophile bezieht und diese damit geschützt würden. Ich wurde unterbrochen von der einen Lehrerin: "Was das denn nun sie angehe? ...was sie damit zu tun hätten?" Auf mein verdutztes Gesicht und Gegenfrage: "sie hätten doch mit Kindern im Schutzalter zu tun und es..." Unterbrechung!: "Sie wüssten schon Bescheid und abgesehen davon hätte sie jetzt keine Zeit, sie müssten Rundgang machen!", wendeten sich ab und gingen von dannen. Soviel zur Multitask-Fähigkeit der gebildeten Schicht. ...und soviel auch zur Verantwortung, zum Interesse, zum Engagement und ihrer Aufgabe im Allgemeinen als Lehrperson.
Die Arroganz und Hochnäsigkeit lässt sich kaum beschreiben... ich führe meine Meinung zur Volksschule nicht mehr weiter. Ich habe da meine persönlichen Erfahrungen.
Solche LehrerInnen und AusbilderInnen lässt man auf unsere Kinder los. |
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