Trotz Bedenken vor möglichen gesundheitlichen Folgen: Nationalräte wollen mit einem Trick die geltenden Strahlenschutzgrenzwerte umgehen.
Artikel vom Tagesanzeiger 19.04.2018
Artikel vom Tagesanzeiger 19.04.2018
Es gibt politischen Widerstand gegen den raschen Aufbau des schnellen Mobilfunkstandards der fünften Generation (5G). Der Ständerat lehnte es Anfang März ab, die strengen Strahlenschutzwerte für Antennen zu lockern. Die kleine Kammer stellte sich damit gegen den Willen des Nationalrats und der Landesregierung.
Höhere Grenzwerte gelten als Voraussetzung dafür, dass die drei Schweizer Mobilfunkanbieter das neue 5G-Netz rasch aufziehen und betriebswirtschaftlich sinnvoll anbieten können. Im Ständerat überwogen aber die Bedenken vor möglichen gesundheitlichen Folgen. 5G erlaubt auf dem Smartphone 100-mal höhere Übertragungsgeschwindigkeiten als der aktuelle 4G-Standard.
Nun ist die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates zum Schluss gekommen, dass eine Erhöhung der Grenzwerte nicht nötig ist. Mit einem politischen Bubentrick sollen aber die geltenden Bestimmungen umschifft werden. Das Gremium empfiehlt dem Bundesrat, die Methoden zur Berechnung und Messung der Grenzwerte anzupassen.
Konkret will die Kommission die Regierung in einem Brief auffordern, für die Sendeleistung einen Mittelwert über 24 Stunden zu berücksichtigen anstatt wie bis anhin feste Höchstwerte. So würden die Grenzwerte künstlich erhöht. Damit würde sich die Schweiz an EU-Ländern orientieren, wo beim Mobilfunk ebenfalls Mittelwerte für den Strahlenschutz gelten.
Weiter verlangt die Kommission vom Bundesrat, dass er Bewilligungsverfahren bei bestehenden Antennen vereinfacht, um die Sendeanlagen mit 5G aufzurüsten. Der Entscheid fiel mit 18 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung deutlich aus.
Vor dem Entscheid führte der Ausschuss Anhörungen durch, unter anderem mit Vertretern des Schweizerischen Verbandes für Telekommunikation sowie der Direktion für Umwelt und Energie von St. Gallen. Die Stadt hat mit vielen kleinen Antennen ein Netz für kabelloses Internet aufgebaut und damit aufgezeigt, dass die Strahlenbelastung geringer ist als bei wenigen grossen Funkzellen. Die Detailberatung will die Kommission im Juli aufnehmen.
Weil die Strahlengrenzwerte für Mobilfunkantennen in einer Verordnung festgeschrieben sind, kann der Bundesrat sie ändern. In einer Fragestunde in der grossen Kammer Anfang März betonte die Regierung jedoch, dass sie den Willen des Parlaments respektieren werde. Zuständig für das Geschäft ist das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) von Bundesrätin Doris Leuthard. Inhaltlich äusserte sich das Uvek gestern nicht zum Vorschlag der Fernmeldekommission: «Wir werden das Anliegen der Kommission nach Erhalt des Schreibens sorgfältig prüfen», sagte Uvek-Sprecherin Annetta Bundi lediglich.
Bei den Gegnern von Handyantennen reibt man sich die Augen: «Das ist ein Frontalangriff auf die vorsorglichen Grenzwerte, die Gültigkeit haben», sagt Peter Kälin. Der Mediziner ist Präsident der Vereinigung Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz. Die Organisation werde nun das Gespräch mit den Parlamentariern in Bern suchen.
Der Berufsverband der Schweizer Ärzte reagiert ebenfalls kritisch. Von der aktuellen bewährten Praxis solle nicht abgewichen werden, solange kein wissenschaftlicher Nachweis darüber bestehe, «dass eine höhere Belastung keine gesundheitlichen Auswirkungen hat», teilt die FMH mit.
Swisscom, Sunrise und Salt begrüssen dagegen den Vorstoss der nationalrätlichen Kommission. Die Massnahmen seien kurz- und mittelfristig bei der Einführung der neuen Technologie hilfreich. Salt-Sprecher Benjamin Petrzilka verlangt deshalb, dass die Politik die Vorschläge rasch umsetzt.
Alle die Beteiligten begehen bei der Zustimmung Menschenrechtsverbrechen nach Naturgesetz, Genfer-Konvention, Biblischer Ethik, Bundesverfassung, Hippokratischem Eid und gesundem Menschenverstand, den aber kaum jemand mehr hat. - am wenigsten die Parlamentarier. Und alle werden sich verantworten müssen mit ihrer privaten Haftbarkeit.