Im Gespräch mit Marion Kammer:
Marion Kammer ist Diplom-Sozialpädagogin. Seit Herbst 2014 betreut sie im Bundesgebiet insgesamt 16 Familien, die ein schweres Schicksal teilen. Alle Kinder erlitten nach der 6-fach-Impfung Symptome wie Hirnschwellung und Hirnblutungen. Diese Impfung wird bereits erstmalig verabreicht, wenn die Kinder zwei Monate alt sind.
Meist zeigten sich bei den Kindern als Erstsymptome schrilles Schreien, starkes Erbrechen, Krampfanfälle und Apathie. Da sich die Zustände nicht besserten bzw. sogar verschlechterten, wurden die Kinder in ein Krankenhaus eingewiesen. Als dann eine Hirnschwellung oder Hirnblutungen festgestellt wurden, schlussfolgerte man, dass diese Symptome bei den Kindern nur auf Misshandlung zurückzuführen sein konnten. Die Mühlen der Behörden begannen zu mahlen…
Schütteltrauma als Folge der 6-fach-Impfung?
Mit dem Thema Impfen beschäftigt Marion Kammer sich seit etwa achtzehn Jahren, ursprünglich wegen der Geburt ihrer eigenen Kinder. Intensive Recherchen über die Risiken des Impfens führten dazu, dass sie ihre Söhne nicht impfen ließ. Und die erfreuen sich bester Gesundheit. Außerdem nahm Marion Kammer öfter Pflegekinder in ihre Obhut. 2008 schließlich bekam sie ein Pflegekind, dessen Eltern vorgeworfen wurde, sie hätten das Kind misshandelt. Marion Kammer wurde hellhörig als sie erfuhr, dass das Kind vier Monate alt und im Krankenhaus gewesen war. Die Diagnose lautete Schütteltrauma. Die engagierte Sozialpädagogin recherchierte daraufhin nach den Symptomen eines Schütteltraumas. Ihr Anfangsverdacht war, dass das eine oder andere Symptom im Zusammenhang mit einer Impfung stehen könnte. Zu ihrem Entsetzen stellte sie aber fest, dass alle Schütteltraumasymptome mit Impffolgen identisch sind: Hirnschwellung, Hirnblutung, Krampfanfälle, Atemprobleme und Apathie.
FRIEDA im Gespräch mit Marion Kammer
FRIEDA: Nachdem sich der Verdacht bestätigte, die Symptome könnten eine Impffolge sein, informierten Sie die für den Jungen zuständige Sachbearbeiterin des Jugendamtes. Wie ging es dann weiter?
Marion Kammer: Ich erklärte der Mitarbeiterin, die auch massive Zweifel an der Diagnose Schütteltrauma hatte, dass eben auch Impfungen solche Nebenwirkungen haben können und ob sie wisse, ob der Junge kurz vorher geimpft wurde. Das war nicht bekannt, aber die Mitarbeiterin hatte am nächsten Tag ein Gespräch in der Klinik mit den Ärzten und sie wollte sich darüber informieren. Tatsächlich erhielt der Junge kurz vorher eine Impfung (die 6-fach-Impfung INFANRIX HEXA und die Pneumokokken-Impfung PREVENAR). Die Ärzte verneinten jedoch kategorisch diesen Erklärungsansatz. Der Mitarbeiterin blieb dann nichts anderes übrig, als den Jungen in Obhut zu nehmen, zumal sie auch sehr angegriffen wurde. So kam der Junge dann zu mir.
Interessanterweise stand dann im Entlassungsbericht: „In Zusammenschau der Befunde muss von einem Schütteltrauma ausgegangen werden, über den Zeitverlauf lassen sich keine genaueren Angaben machen, Alter der Verletzung ca. 1 – 3 Wochen.“
FRIEDA: Wann genau bekam der Junge denn die Impfung und was passierte unmittelbar danach?
M. K.: Der Junge wurde an einem Freitag geimpft und er erbrach bereits am Abend sein Fläschchen. Als er weitere erbrach, brachten ihn die Eltern am nächsten Tag ins Krankenhaus, da es zudem recht heiß war (es war Juli) und sie Angst hatten, er könne austrocknen. Der Junge blieb dann zur Beobachtung im Krankenhaus und sollte am Montag entlassen werden. Erst dann verschlechterte sich der Zustand dramatisch. Es wurden Einblutungen im Auge entdeckt und eine Sonographie zeigte eine beginnende Hirnschwellung. Die Ärzte warteten noch ab und hofften, dass die Hirnschwellung zurückgehen würde. Da sie jedoch stärker wurde, musste das Kind operiert werden. Die Operation war am 6. Tag nach der Impfung.
FRIEDA: Aber es muss den Ärzten doch aufgefallen sein, dass das alles so kurz nach der Impfung passierte?
M. K.: Nein, eben nicht. Ich schrieb dann an das Jugendamt eine Stellungnahme, bat um Überprüfung der Diagnose und erläuterte meine Zweifel. Dass die Verletzung vor der nachweislich stattgefundenen Impfung geschehen sein sollte, wie im Entlassungsbericht stand, konnte nicht falscher sein, denn dann hätte doch dem Arzt etwas auffallen müssen. Indem er den Jungen impfte, bestätigte er ja geradezu, dass alles in Ordnung war; andernfalls hätte er ihn ja nicht impfen dürfen!
FRIEDA: Gab es noch weitere Zweifel an der Diagnose „Schütteltrauma“?
M. K.: Jede Menge. Der Junge wirkte in keinster Weise wie ein schwer misshandeltes Kind. Er war sehr ausgeglichen und sogar sehr fröhlich. Auch bei seinen Eltern, und selbst bei seinem Vater war er unverändert entspannt. Sein körperlicher Zustand war altersgemäß und auch in den Wochen, in denen er bei uns war, ging die Entwicklung ganz normal weiter.
FRIEDA: Es gab ja dann ein Gutachten. Welches Ergebnis brachte es?
M. K.: Mein Verdacht einer Impffolge und die Zweifel an einer so schweren Misshandlung wurden dann durch das Gutachten voll und ganz bestätigt:
Hauptargument war, dass es bei einem Schütteltrauma keine symptomlosen Zeiten gibt. Und diese waren ja belegt. Bei der Aufnahmeuntersuchung war nichts dergleichen aufgefallen, außer starkem Erbrechen und auch das über das ganze Wochenende. Auch im Gutachten wurde diese Ignoranz deutlich herausgestellt. Hier ein paar deutliche Worte daraus:
Allerdings begann sich der klinische Zustand von D. erst während des stationären Aufenthalts zu verschlechtern. Es kam zu einer zunehmenden Steigerung des Hirndrucks mit Vorwölbung der Fontanelle, was am 17. Juli 2008 zu einer operativen Druckableitung des Hirnwassers zwang. Diese Hirndrucksteigerung entstand also wenige Tage nach der Kombinationsimpfung und noch immer dachte niemand an die Möglichkeit einer Impfkomplikation, obwohl gerade nach Anwendung der Sechsfach-Kombinationsimpfstoffe Fälle solcher Hirndrucksteigerungen beobachtet und auch veröffentlicht worden waren.
Und: Selbst bei einem so auffälligen zeitlichen Zusammenhang scheint die Impfung als kausaler Faktor, der zur Entstehung von lebensbedrohlichen Symptomen geführt haben kann, nicht wahrgenommen, geschweige denn gemeldet zu werden.
FRIEDA: Wer hat denn das Gutachten in Auftrag gegeben? Die Eltern oder das Jugendamt?
M. K.: Das Jugendamt leider nicht. Ich war der festen Überzeugung, dass dies das Jugendamt unbedingt klären müsse. Ich begründete es damit, dass diese Klärung für den Jungen lebensnotwendig sei, denn wenn es tatsächlich eine Impfkomplikation gewesen war, er bei jeder weiteren Impfung wieder in Lebensgefahr geraten könne. Die Leiterin des Jugendamtes lehnte dies aber ab, sehr zur Bestürzung der Eltern, aber auch der Mitarbeiter, die meine Ausführungen überzeugten. Später erfuhr ich, dass tatsächlich das Jugendamt dies hätte klären müssen. Aber es vergingen wieder einige Wochen, bis die Ablehnung kam und wertvolle Zeit verstrich.
Nun, da die Eltern kein Geld für ein Gutachten hatten, – nur die Oma der Mutter konnte sich wenigstens an den Kosten beteiligen – fragte ich in meinem impfkritischen Bekanntenkreis nach Spenden für das Gutachten. Als die Finanzierung stand, konnten wir das Gutachten in Auftrag geben.
FRIEDA: Also ohne Sie hätte es das Gutachten dann wohl nicht gegeben?
M. K.: Ganz genau. Und der Junge wäre dann auch niemals zu den Eltern zurückgekommen.
FRIEDA: Der Arzt, der den Jungen geimpft hat, hätte doch Verdacht schöpfen müssen?
M. K.: Ja, das müsste man meinen, aber Fehlanzeige, ganz im Gegenteil. Ich fuhr nämlich zur nächsten U-Untersuchung zu ihm, weil ich unbedingt wissen wollte, ob er ihn wieder impfen würde, was ich befürchtete. Ich dachte eigentlich, selbst ohne eine Impffolge zu vermuten, müsste man doch dem Rechnung tragen, dass der Junge eine Hirnschwellung gehabt hatte und in Lebensgefahr gewesen war, dass man dann einfach die Impfung verschieben würde. Ich befürchtete aber, dass dies wohl nicht berücksichtigt würde. Und tatsächlich, der Arzt hätte ihn wieder geimpft! Als ich dem Arzt dann sagte, dass der Junge jetzt nicht geimpft würde, weil ich eine Impfreaktion vermutete, na, da war dann was los! Er wurde sehr laut und meinte, nicht er habe das Kind geschädigt, sondern der Vater habe es schwer misshandelt. Und das ist genau das, was ich bei all den Fällen erlebe. Die Kinderärzte fallen den Eltern regelrecht in den Rücken. In keinem einzigen Fall halfen sie den Eltern!
FRIEDA: In einem Vortrag, den Sie zu dem Thema beim 11. Stuttgarter Impfsymposium gehalten haben, sagten Sie, wenn ein Kind nach einer Impfung eine Hirnschwellung oder Hirnblutung entwickelt, könne man sich dann als Eltern nur noch von dem Kind verabschieden, weil das Kind entweder sterben oder vom Jugendamt entzogen würde. So unfassbar das alles klingt, an mich sind auch schon öfter verzweifelte Eltern herangetreten, die ähnliche Fälle schilderten. Wie ging es in diesem speziellen Fall weiter?
M. K.: Durch das Gutachten wurde dann die Rückführung des Jungen zu seinen Eltern eingeleitet. Er kam um seinen 1. Geburtstag dann zurück.
FRIEDA: Er müsste ja dann etwa 8 oder 9 Jahre alt sein. Haben Sie noch Kontakt zu ihm? Wie geht es ihm jetzt?
M. K.: Ja, er ist jetzt 9 Jahre alt und ihm geht es sehr gut. Ein normaler, aufgeweckter, sehr charmanter Junge. Ein richtiger Sonnenschein, dem die Herzen geradezu zufliegen. Ja, genauso stellt man sich ja ein so schwer misshandeltes, traumatisiertes Kind vor! Nein wirklich, auch dadurch ist klar, sonnenklar, dass er nie misshandelt wurde.
FRIEDA: Was unternahmen Sie noch in diesem Fall?
M. K.: Ich meldete dies dem Landesjugendamt und der Bezirksregierung. Ich plädierte dafür, dass man im Falle eines Schütteltraumas unbedingt mal einen Blick in den Impfausweis werfen und die Jugendämter davon unterrichten solle. Aber das passierte meines Wissens nicht. Ich begleitete auch die Eltern zum Anwalt, um die Klinik wegen dieser Falschdiagnose zu belangen. Die Eltern mussten Prozesskostenhilfe dafür beantragen, aber das wurde dann einfach abgelehnt. Ich zahlte dann auch noch einige Hundert Euro, um gegen die Ablehnung die nächste Instanz anzurufen, aber auch da das gleiche Lied. Ich dachte, wenn es zum Prozess kommt, geht das auch irgendwie in die Öffentlichkeit, aber das ist natürlich nicht gewünscht. Ich bin auch an TV-Sender herangetreten, aber auch denen ist das Thema wohl zu heiß. Mir wurde dann auch ein sehr kritischer Journalist empfohlen. Diesem habe ich mehrmals eine email geschrieben, aber keine Reaktion. Auch die Mutter von Maja hat dort Kontakt aufgenommen und die gleiche Blockade erfahren. In den Mainstreammedien geht da gar nichts.
FRIEDA: Wie kam es dann, dass sich immer mehr betroffene Eltern an Sie wandten?
M. K.: Ich stand ja schon zu diesem Zeitpunkt in Kontakt mit den meisten impfkritischen Personen/Aktivisten und Vereinen. Und so verbreitete sich darüber die Geschichte. Und immer, wenn es um ein „Schütteltrauma“ ging, wurden die Eltern an mich verwiesen. So auch der nächste Fall: Maya.
FRIEDA: Dazu gibt es ja bereits einen kleinen Film im Internet. Haben Sie der Mutter von Maja auch geholfen?
M. K.: Ja. Kurz nachdem das Gutachten von dem ersten Fall da war, wandte sich die Mutter von Maja an mich (sie wurde von einem Verein an mich verwiesen). In diesem Fall war kein männliches Wesen im Umfeld und so wurden kurzerhand der Mutter zwei psychische Erkrankungen unterstellt: ein Münchhausensyndrom (genau heißt es Münchhausen by proxi) und eine Borderline-Störung. In einer Eltern-Kind-Therapie, in die sich die Mutter freiwillig begab, konnten diese Erkrankungen in keiner Weise bestätigt werden. Aber auch dieser Fall zeigt ganz deutlich, dass man lieber die Väter als kriminell hinstellt oder – wenn eben kein Vater oder männliches Wesen im Umfeld auszumachen ist – man der Mutter eine psychische Erkrankung unterstellt, bevor man die Impfung „beschuldigt“. Das ist eben das Tragische bei dieser Problematik. Demzufolge rate ich auch den Vätern, sich mit dem Thema Impfen auseinanderzusetzen, denn in der Regel landen sie auf der Anklagebank.
FRIEDA: Das zeigt in der Tat, wie brisant das Thema und wie wichtig der Aufklärungsbedarf ist. Wie lange dauerte es, bis Maja zurückkam?
M. K.: Etwa acht Monate. Die Mutter war aber ja in einer Mutter-Kind-Einrichtung, so dass es nicht zu einem kompletten Beziehungsabbruch kam (nur ein paar Wochen war Maja anfangs in einer Pflegefamilie).
FRIEDA: Sie sagten beim Impfsymposium, dass die Erstsymptome wie Schütteltrauma und Hirnblutungen sogar in den Beipackzetteln der 6-fach-Impfung stehen. Das wären doch eindeutige Beweise für eine Impfnebenwirkung?
M. K.: Ja, das möchte man meinen und bei all den Fällen weisen wir ja darauf hin. Aber das interessiert niemanden, nicht die Klinik, nicht das Jugendamt und meist auch nicht das Familiengericht. Das ist schwer auszuhalten. Wenn sich die Eltern an mich wenden, wenn das Kind noch in der Klinik ist, rate ich den Eltern, dass sie von den Klinikärzten eine schriftliche Begründung fordern sollen, warum eine Impffolge ausgeschlossen wird. Da dachte ich dann, da müssten sie jetzt umdenken, denn das wird schwer, dies zu begründen, wenn es tatsächlich kurz vorher eine Impfung gab. Aber: Die Ärzte geben einfach keine schriftliche Begründung für den Ausschluss einer Impffolge! Wenn man eine Impffolge ausschließt, dann muss man es doch begründen können? Aber weit gefehlt: Es heißt einfach lapidar: Solche Impffolgen gibt es nicht. Auch wenn man dem Jugendamt und dem Gericht die Beweise liefert, dass es solche Impfnebenwirkungen tatsächlich gibt – und ich rede von Beweisen, nämlich z.B. die Todesfallmeldungen an das Paul-Ehrlich-Institut oder die Veröffentlichung von ZINKA und PENNING – dann wird auch dies ignoriert!
FRIEDA: Selbst solche Fakten werden ignoriert?
M. K.: Ja. Es ist aber so, dass es sich bei der Diagnose „Schütteltrauma“ in der Regel um eine Vermutung handelt. Die Impfung ist aber ein Fakt. Das heißt, wenn ein Kind nach einer Impfung im Krankenhaus landet, dann muss man doch erst einmal von einer Impfreaktion ausgehen. Die Impfung ist dann erst einmal Fakt, aber die Misshandlung nur eine Vermutung. Es ist ja o.k., dass man auch die Möglichkeit einer Misshandlung überprüft. Das gehört ja auch zur Sorgfaltspflicht. Das steht außer Frage. Aber Fakt ist Fakt und dann braucht es eben auch harte Fakten, um die Misshandlung festzuschreiben. In all den Fällen, die ich begleite, geschah es aber genau anders herum: Hirnschwellung/Hirnblutung festgestellt, meist auch retinale Fleckblutungen und schon wurde Misshandlung zementiert, also Diagnose Schütteltrauma und Ausschluss einer Impffolge! Und dies ohne jegliche Begründung! Und eben die harten Fakten für eine Misshandlung fehlen fast komplett!
FRIEDA: Was wären das denn für harte Fakten für eine Misshandlung?
M. K.: Nun, äußere Verletzungszeichen oder Auffälligkeiten im Nackenbereich (denn der Nacken ist ja der verletzlichste Teil beim Schütteln), aber auch Verhaltensauffälligkeiten eben eines schwer misshandelten Kindes, wenn es denn überhaupt noch in der Lage dazu ist: also ängstlich, panisch, weinerlich, schreckhaft. Auffällig ist ja bei sehr vielen der Fälle, dass es den Kindern nach der Operation sofort wieder gut geht. Das allein schließt schon eine so schwere Misshandlung aus. Aber die Rechtsmediziner, die eingeschaltet werden, schauen oft gar nicht das Kind an, sondern urteilen nur aufgrund der Aktenlage.
FRIEDA: „Zuallererst nicht schaden“, heißt es ja eigentlich im Eid des Hippokrates (…). Ihre Schilderungen klingen plausibel und, wenngleich es nicht um Impfungen geht, denke ich da gerade an das Interview „Kundenbindung mittels Hormonspirale“, in dem betroffene Frauen zu Wort kommen. Auch diese Frauen berichteten darüber, dass sie von ihren Ärzten nicht über die möglichen Nebenwirkungen der Hormonspirale informiert wurden (…).
Wenn es den betroffenen Kindern, deren Fälle Sie schildern, so schnell wieder besser ging, hätte man doch schon deshalb an der Mutmaßung einer Misshandlung zweifeln müssen, oder?
M. K.: So ist es. Man muss aber bedenken, dass es ja durchaus schwere Schäden bis hin zum Tod als Impfreaktionen gibt. Dann ist es im Nachhinein nicht mehr so eindeutig, die „Kettenreaktion“ zu beweisen, aber selbst dann kann man, wenn man sich auf eine Spurensuche begibt, eindeutige Beweise finden für eine Impfreaktion. Manchmal ist das alles eine wahre Detektivarbeit, denn jeder Fall verläuft ja anders.
FRIEDA: Von solch schweren Fällen hört man ja aus impfkritischen Kreisen immer wieder. Es ist zudem anzunehmen, dass viele Symptome gar nicht als Impfschäden erkannt werden, weil viele Eltern schlichtweg den Ärzten Vertrauen schenken. Wann kamen dann die nächsten Fälle nach dem Fall Maja?
M. K.: Es ging eigentlich dann erst so richtig los nach dem Film „Wir impfen nicht“, bei dem ich ja diese Problematik darlegte. Im Herbst 2014 kamen dann die Fälle
- Jonas
- Junge H.
- Adrian
- Mädchen J.
- Lara
- Junge L.
- Junge A.-J.
- Konstantin
- Junge G.
dazu. Das sind zusammen mit den beiden ersten Fällen also elf Beispiele. Da konnten wir jeweils erreichen, dass die Kinder in ihre Familien zurückkamen. Allerdings ist es leichter, die Diagnose „Schütteltrauma“ zu erschüttern als die Symptome als Impfschaden anerkennen zu lassen. Mit positiven Erziehungsfähigkeitsgutachten kamen diese Kinder zurück zu ihren Eltern. Dann fragt sich niemand mehr, warum denn die Kinder diese gesundheitlichen Probleme überhaupt hatten – sie mussten ja fast alle operiert werden! Der total logische Erklärungsansatz, dass es eben eine Impffolge war, wird nie herangezogen und einfach unter den Teppich gekehrt. Das will wohl dann niemand wahrhaben, dass man den Eltern ein riesiges Unrecht getan hat. Da lassen wir doch lieber den Deckel oben. Aber all das war eben ein monatelanger Alptraum für Eltern und Kind und in der Zeit war ja ungewiss, ob sie ihr Kind jemals wieder bekommen würden!
FRIEDA: Das sind ja traumatisierende Erfahrungen für Eltern und Kind! Gibt es noch weitere Fälle?
M. K.: Genau, das sind die laufenden Fälle, wo die Kinder noch nicht zurück sind (Namen verändert, da noch laufende Verfahren)
- Charlotte
- Lukas L.
- Kristof
- Kilian
In den letzten acht Jahren habe ich dann immer wieder von zusätzlichen Fällen gehört (oft über Facebook) oder gelesen (Zeitungsberichte). Ich kann aber nicht allen nachgehen. Dazu fehlt mir dann einfach die Zeit. Die Begleitung der Familien ist ja zeitweise sehr aufwändig und ich habe ja noch Familie und Beruf.
FRIEDA: Ja, das ist wirklich nachvollziehbar. Welcher Fall ist für Sie denn am schlimmsten?
M. K.: Es ist eigentlich jeder Fall schlimm. Aber besonders schlimm ist es, wenn den Eltern noch ein weiteres Kind entzogen wird und das war bei vier Fällen so. Der absolut schlimmste Fall ist jedoch der Fall des Jungen Lukas. Da mussten sich die Eltern tatsächlich von ihrem Kind verabschieden. Er überlebte es nicht. Er kam gleich am nächsten Tag nach der Impfung ins Krankenhaus, weil es ihm nicht gut ging. Nach knapp einer Woche wurde er entlassen. Etwa zwei Wochen später hatte er dann Atemstillstand und der Vater reanimierte ihn. Er kam ins Krankenhaus und schaffte es leider nicht. Er starb 4 Wochen nach der Impfung. Das allein ist ja schon schrecklich genug, aber da man die Diagnose Schütteltrauma stellte, wurden den Eltern auch die beiden Töchter genommen.
FRIEDA: Was genau ist da passiert?
M. K.: Ja. Die Mädchen waren in zwei Pflegefamilien. Im Oktober durften sie dann wenigstens zusammen mit der Mutter in eine Einrichtung. Zuletzt entschied der Richter, dass die Mutter mit ihren Kindern wieder in die Wohnung zurückgehen könne, allerdings müsse der Vater ausziehen. Wir hoffen nun aber auf das psychologische Gutachten. Was hier besonders auffällt, ist, dass der Obduktionsbericht neun Monate nicht herausgegeben wurde und auch eine Klinik weigert sich, die Krankenakte herauszugeben. Die muss jetzt herausgeklagt werden. Da fragt man sich dann schon, ob da was vertuscht werden soll. Warum gibt man die Unterlagen nicht heraus? Im Übrigen haben wir das öfter, dass Unterlagen nicht herausgegeben werden.
FRIEDA: Welche Erfahrungen machten Sie mit Rechtsanwälten?
M. K.: Sehr schlechte, denn die meisten kennen sich mit dieser speziellen Problematik überhaupt nicht aus und einige sind auch nicht bereit, mit mir zusammenzuarbeiten. Glücklicherweise habe ich nun eine Anwältin, die sich durch meine Unterlagen gut eingearbeitet hat. Ebenso unterstützen meine Arbeit zwei betroffene Mütter, die sich durch ihre Fälle ein immenses Wissen angeeignet haben. Sie haben selbst viel recherchiert und ihre Krankenakten regelrecht studiert. Das Wissen können wir nun gut gebrauchen. Und mit jedem Fall lernen wir was dazu. Wie haben jetzt auch einen Verein gegründet, um den Eltern noch mehr helfen zu können. Wir müssen die Anwälte zwingen, dass sie mit uns zusammenarbeiten, weil es sonst vergebene Liebesmüh ist. Das mussten wir schmerzlich Ende letzten Jahres erfahren. Ich telefonierte mit der Anwältin (Fall Charlotte) und schickte ihr viele Unterlagen. Zudem sahen die beiden Mütter die Krankenunterlagen an und notierten alle Widersprüche auf. Bei der Verhandlung hat die Anwältin dann nichts davon hergenommen. Der Vater wurde dann zu drei Jahren Haft verurteilt, aber am nächsten Tag legte die Anwältin Berufung ein. Ich frage mich, worauf sie diese begründet. Man kann dies ja nur tun, indem man darlegt, dass wesentliche Punkte zur Verteidigung nicht berücksichtigt wurden. Aber sie hat ja nichts zur Verteidigung getan!
FRIEDA: Wie ist da jetzt der Stand?
M. K.: Ich riet dringend zu einem anderen Anwalt, was nun auch geschah. Ich würde da sofort eine Beschwerde an die Anwaltskammer schreiben. Aber ich kann die Eltern ja nicht dazu zwingen. Jedenfalls scheint der jetzige Anwalt die Unterlagen angeschaut zu haben. Ich biete ja immer an, dass die Anwälte mich anrufen. Leider machen das manche Anwälte nicht. Dazu müssen wir in Zukunft noch mehr drängen, denn sonst hat das alles fast keinen Sinn. Da müssen wir auch die Eltern anleiten. Viele denken, das wird der Anwalt schon machen. Aber das läuft so nicht, man muss die Anwälte fordern. Ein schlechter Anwalt zeichnet sich z.B. dadurch aus, dass er kaum erreichbar ist und dann meist nicht einmal zurückruft. Das hatten wir auch schon ein paar Mal und da raten wir zu einem Wechsel, aber die Auswahl ist ja wirklich mehr als schlecht. Da müssen aber dann die Eltern darauf drängen, dass der Anwalt mit uns zusammenarbeitet, sonst geht es den Bach runter.
Das gleiche Problem haben wir mit Gutachtern. Momentan haben wir so gut wie keinen. Alle meiden das Thema Impfschäden. Das ist ihnen zu heiß und man weiß auch, dass sie dann auch Druck bekommen.
FRIEDA: Was Sie bisher schon berichteten, ist erschütternd. Was gibt es dazu noch zu erzählen?
Marion Kammer: Nun, dass den Eltern das Kind oder sogar mehrere Kinder weggenommen werden, ist ja schon schlimm genug. Aber es gibt es ja noch weitere Gefahren.
FRIEDA: Was meinen Sie damit?
M. K.: 1. Es wird ja die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und es kommt zu einem Ermittlungsverfahren, meist auch zu einer Anklage und einer Gerichtsverhandlung. Neben einem Anwalt für Familienrecht wird dann auch noch einer für Strafrecht benötigt. Man kann sich vorstellen, welche finanziellen Belastungen da auf die Eltern zukommen (die Eltern von Jonas hat das alles fast 15.000 Euro gekostet, neben Anwaltskosten auch vermehrte Kosten durch die Besuchskontakte, was ein zweites Auto notwendig machte). Und neben der Angst, ob man sein Kind oder seine Kinder zurückbekommt, ist dann auch die Angst vor einer möglichen Gefängnisstrafe übermächtig. Man kann sich diese Anspannung vorstellen!
2. Ebenso ist das alles natürlich eine große Belastung für die Paarbeziehung. Leider gab es auch Trennungen in dieser schweren Zeit. Und es ist ungewiss, ob es dazu auch gekommen wäre ohne diese traumatischen Geschehnisse. In einigen Fällen war es auch so, dass die Mütter gezwungen wurden, sich vom Vater zu trennen, um ihr Kind oder ihre Kinder behalten zu können. Das hatte in einem Fall zur Folge, dass die Mutter mit ihren Kindern dann von Sozialhilfe leben musste. Da werden regelrecht Familien zerstört!
3. Manchmal wird ja auch den Eltern das Sorgerecht entzogen, was zur Folge hat, dass sie nicht mehr über Gesundheitsfragen mitentscheiden dürfen. Und manchmal werden dann die Kinder sogar weiter geimpft! Wie ich im ersten Fall ausführlich erwähnte, wäre der Junge ja auch weiter geimpft worden. Wäre er also nicht zu mir gekommen, hätte er es entweder nicht überlebt oder nur mit großem Schaden. Es ist ja bekannt, dass, wenn ein Kind stark auf eine Impfung reagiert, man vorsichtig sein soll, weil bei einer weiteren Impfung die Reaktion noch stärker sein kann. Und was ist wohl stärker als der Tod? Er wäre ja an der Impfung gestorben, wenn er nicht operiert worden wäre. Von daher fühle ich mich tatsächlich als Lebensretter.
Und in einigen Fällen erlitten die Kinder ja auch weitere Impfschäden. Im Fall Charlotte wurde diese nach der Inobhutnahme wieder geimpft, obwohl sie retinale Blutungen hatte. Nach der Impfung bekam sie eine Bindehautentzündung und dann einen Krampfanfall. Und in diesen Zustand wurde dann hineingeimpft! Und nun ist sie blind. Jonas hatte auch retinale Blutungen und da prognostizierte die Ärztin, dass er mit Sicherheit blind sein wird. Die retinale Blutung bildete sich aber in den nächsten vier Monaten zurück und der Junge sieht ganz normal. Hätte man Charlotte nicht weiter geimpft, hätte sie vielleicht die Chance gehabt, sich zu erholen. Es ist so offensichtlich, dass die wiederholte Impfung den Schaden gesetzt hat, aber das wird nicht gesehen! Dies ist übrigens der Fall mit dem Vater, der zu drei Jahren Haft verurteilt wurde aufgrund des Nichtstuns der Anwältin.
FRIEDA: Weiß man, wie viele solcher Fälle es gibt bzw. wie häufig die Diagnose „Schütteltrauma“ gestellt wird?
M. K.: Ich habe mal gelesen, es wird vermutlich 100 bis 200 Todesfälle von Schütteltrauma im Jahr geben. Ich habe da auch mal gegoogelt zur Häufigkeit und da fand ich nur einen Zwischenbericht mit folgender Aussage:
Zum Entlassungs-/Verlegungszeitpunkt gab es Angaben zum Allgemeinbefinden in 43 Fällen. Klinisch-neurologisch unauffällig oder leicht beeinträchtigt waren 58% (25/43) der Kinder.
Also, das ist ein Hinweis, dass 58% Falschdiagnosen sind, denn es wird ja in einer Ausarbeitung von zwei Rechtsmedizinern gesagt, dass die Letalität bei 30 % liegt und die restlichen 70 % meist dauerhafte Schäden haben. Wenn 58 % der Kinder keine bleibenden Schäden haben, dann deutet es darauf hin, dass sie nicht misshandelt wurden. Wenn man nun bedenkt, dass es ja auch schwerwiegende Impfschäden gibt, dann müsste das diese Zahl auch noch erhöhen. Wenn man ebenso bedenkt, dass solche schweren Impfnebenwirkungen mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:10.000 angeführt werden, dann macht dies bei etwa 700.000 Geburten rein rechnerisch 60 solcher schwerwiegenden Reaktionen pro Impfung wohlgemerkt. Wenn bei der ersten Impfung schon ein kleiner Schaden gesetzt wurde, dann treten bei einer weiteren Impfung mit einer größeren Wahrscheinlichkeit solche Impfnebenwirkungen auf. Wenn man jetzt weiß, dass solche Impffolgen geleugnet werden, dann kann man erahnen, wie oft solche Diagnosen gestellt werden.
Im Grunde müsste man jeden Schütteltrauma-Fall einfach mal mit dem Impfpass abgleichen. Das wäre meine Forderung. Schließlich könnte man eine Impffolge nur dann ausschließen, wenn das Kind definitiv keine Impfung bekam. Die Realität sieht leider eben ganz anders aus.
FRIEDA: Also wenn nun in einem Fall das Kind keine Impfung erhielt, dann können Sie den Eltern nicht helfen?
M. K.: Nein, das stimmt nicht, weil wir immer zweigleisig fahren.
1. Zeigen wir auf, was für eine Impffolge spricht oder für andere Medikamentennebenwirkungen (die Kinder bekommen ja beispielweise DIAZEPAM bei Krampfanfällen, was ja auch Nebenwirkungen hat). Die Gabe von Vitamin-K kann Hirnblutungen auch nicht immer verhindern. Dazu recherchieren wir gerade.
2. Benennen wir die Zweifel an der Diagnose Schütteltrauma generell. Da haben wir auch einige Unterlagen, die wir teilweise recherchiert haben. Man lernt ja immer dazu über die Jahre und mit jedem Fall.
Und die Zweifel kommen gerade von dem „Erfinder“ des Schütteltraumas – Norman Guthkelch. Hier einige bemerkenswerte Aussagen dazu:
– Er stellte im Jahr 1971 die Hypothese auf, dass heftiges Schütteln eines Säuglings die Symptom-Trias subdurale Blutung, retinale Blutung und Enzephalopathie verursachen könnte. Ein medizinisch-wissenschaftlicher Nachweis für die Richtigkeit dieser Hypothese wurde bis heute nicht geführt. Es gibt Studien, die das Gegenteil nahelegen. Ungeachtet dessen hat sich das sog. Schütteltrauma in der medizinischen und gerichtlichen Praxis etabliert.
– Guthkelch selbst mahnt in jüngerer Zeit zur Vorsicht. Es ist aber falsch, Eltern und Gerichte nicht darüber zu informieren, dass es sich um bloße Hypothesen handelt und nicht um medizinisch oder wissenschaftlich bewiesene Fakten.
– Guthkelch gibt zu bedenken, dass mit den heutigen radiologischen Möglichkeiten zunehmend mehr subdurale Hämatome bei Säuglingen festgestellt werden; laut einer Studie haben 46 % aller symptomlosen Säuglinge subdurale Blutungen nach normalen Geburten
– Abgesehen davon ist die Diagnose „Schütteltrauma“ unbestritten eine sog. Ausschlussdiagnose. In der medizinischen Praxis und Literatur gibt es allerdings wenig Übereinstimmung hinsichtlich der Frage, welche anderen Ursachen ausgeschlossen werden müssen, dass die Diagnose „Schütteltrauma“ gestellt werden darf bzw. ob ein solcher Ausschluss überhaupt möglich ist
Man bedenke, dass bei fast jedem 2. Kind solche Hirnblutungen festgestellt wurden! Also all diese Zweifel haben wir uns nicht aus den Fingern gezogen, sondern sie sind real. Und diese Aussagen zeigen deutlich die Problematik auf, auf die wir dann hinweisen. Immer, wenn eben das Kind eine Hirnschwellung oder Hirnblutung nach einer Impfung erleidet, geht der Wahnsinn los und die Gefahr ist groß, dass den Eltern das Kind weggenommen wird.
FRIEDA: Kennen Sie einen Fall, bei dem den Eltern das Kind nicht weggenommen wurde?
M. K.: Ja, zwei, nämlich
1. Adrian, da hat der Vater gleich die Anwältin beauftragt und diese hat sofort Widerspruch gegen die geplante Inobhutnahme eingelegt, mit all den Fakten. Der Richter entschied dann, gegen die dringende Forderung des Jugendamtes, dass der Junge heim darf.
2. Die Zwillingsbuben T. und L. Das passierte 2012. Ach, die habe ich in meiner Aufzählung gar nicht genannt, weil ich da glücklicherweise nichts tun musste. Es lag aber daran, dass es das gleiche Jugendamt wie im ersten Fall war. Die Großmutter rief mich an. Sie erzählte mir, dass zwei Damen vom Jugendamt gekommen seien und gleich nach vorherigen Impfungen fragten. Da sieht man, dass man durchaus etwas erreichen kann. Die Kehrseite war aber leider, dass man die Möglichkeit einer Impfreaktion gegenüber dem Krankenhaus nicht thematisierte. Aber zumindest konnten die Eltern ihre Buben behalten und ihnen wurde „nur“ eine Familienpflegerin aufs Auge gedrückt, die dann bereits nach einem halben Jahr wieder abgezogen wurde, weil alles in Ordnung war. Auch diesem Jungen ging es nach den Operationen wieder gut. Ich habe die Kinder mehrmals gesehen und sie entwickelten sich ganz normal. Nur leichte Verzögerungen, die durch den längeren Krankenhausaufenthalt erklärbar sind, waren vorhanden. Diese Rückstände holten sie jedoch ziemlich schnell auf. Sie sind jetzt 5 Jahre und kleine Wirbelwinde, ganz normale Kinder.
FRIEDA: Gab es auch Fälle, wo es nicht so eindeutig eine Impffolge war und der Vorwurf der Misshandlung tatsächlich auch zutreffen konnte?
M. K.: Das ist ja die große Angst der vielen impfkritischen Personen und Organisationen, man könne vielleicht einen wirklichen Misshandler unterstützen (und deshalb musste ich auch in diesen Kreisen viel kämpfen). Aber die Gefahr ist, da man beide Zustände ja eigentlich gut unterscheiden kann, fast nicht möglich. Wir sehen ja die Krankenunterlagen, weil wir uns die schicken lassen. Zudem bekommen wir Auskünfte von den Anwälten, soweit sie mit uns zusammenarbeiten. Dazu müssen die Eltern denen natürlich eine Schweigepflichtsentbindung uns gegenüber geben. Dann kann man die Sache schon besser einschätzen. Oft waren die Eltern nach der Impfung auch mehrmals beim Arzt und es wurde nichts herausgefunden. Und da gab es dann auch keine neurologischen Probleme, wie sie bei einem misshandelten Kind da sein müssten. Ebenso telefoniere ich oft sehr lange mit der Mutter. Und ich bestehe dann auch darauf, mit dem Vater zu telefonieren, um mir eine Meinung zu bilden. Ich stelle dann auch viele Fragen.
Ich hatte einmal eine zweifelhafte Anfrage per email. Dort behaupteten Eltern solche Geschehnisse nach Impfungen. Ich schickte ihnen dann einige Fragen, bekam aber keine Antwort. Als ich nochmal eine email schrieb, existierte diese email-Adresse nicht mehr. Vielleicht war das so ein Versuch. Aber ich glaube, ich habe da einen guten Filter, durch den wirkliche Misshandler nicht kommen. Ich habe ja jetzt jahrelange Erfahrung. Aber natürlich muss man das immer im Hinterkopf haben.
FRIEDA: Was macht es bei der Beurteilung solcher Fälle so schwer für Sie?
M. K.: Schwer ist es immer, wenn von Brüchen die Rede ist. Da versuche ich klären zu lassen, ob es wirkliche Brüche sind oder nur Auffälligkeiten. Dazu gibt es ja eine Ausarbeitung von Viera Scheibner. Dort wird erklärt, dass jede Impfung ein Vitamin-C-Killer ist und skorbutähnliche Zustände zur Folge haben kann. Da gibt es eben Auffälligkeiten bei den Knochen, die aber keine Brüche sind, aber gerne als Brüche fehlgedeutet werden. Und zudem habe ich einmal eine besondere Erfahrung gemacht, die auch immer bei mir parat ist. Bereits im Jahr 2003 bekam ich eine Pflegetochter. Da hieß es, sie habe zwei Schädelbrüche erlitten. So wurde es von Seiten der Klinik an das Jugendamt gegeben. Als ich das Mädchen abholte, fragte ich den Arzt, worauf ich denn besonders achten müsse, denn in unserem Haus ist ja eine Treppe und das Mädchen fange ja bald an zu laufen. Daraufhin meinte der Arzt, ich müsse da auf nichts besonders achten, denn es wären keine richtigen Schädelbrüche, sondern eher Haarrisse. Es war also nichts, aber so ging es ans Jugendamt und aufgrund der zwei angeblichen Schädelbrüche wurde der Mutter das Kind weggenommen! Erst durch den Fall D., also fünf Jahre später, kam ich dann darauf, dass das wohl auch eine Impfreaktion war, denn die Familienpflegerin berichtete mir von vorgewölbter Fontanelle, also ein Hinweis auf eine Hirnschwellung. Damals konnte ich das aber nicht einordnen.
Also, es ist immer Skepsis bei mir vorhanden bzgl. der Angaben. Man muss jedes Detail in Frage stellen und nachforschen. Und man muss immer die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass unsere Wahrnehmung und Einschätzung durch unsere Beurteilungen beeinflusst werden. Darüber habe ich meine Diplomarbeit geschrieben: Soziale Vorurteile. Und explizit da das Thema: selektive Wahrnehmung. Dazu forschte ADORNO übrigens viel
FRIEDA: Wie kann man sich das vorstellen?
M. K.: Ein Beispiel: Einer Person wurde ein Bild gezeigt: Szene in einer Straßenbahn, ein Weißer und ein Schwarzer. Der Weiße hatte ein Messer in der Hand und bedrohte den Schwarzen. Die Person musste dann dieses Bild dem nächsten erzählen, dieser wieder jemandem und so weiter (also Art „Stille Post“). Bereits nach zehn Weitererzählungen wurde dem Schwarzen das Messer zugeordnet. Das zeigt, wie unsere Glaubenssätze sogar unsere Wahrnehmung beeinflussen. Also, wenn Ärzte von einer Misshandlung ausgehen, dann werden wohl auch z.B. belanglose kleinere Flecken überbewertet.
So ein Verhalten habe ich auch bei dem Mädchen mit den angeblichen Schädelbrüchen erlebt. Da stand im Arztbericht, es sei in einem verschmutzten Zustand und mit verschmutzter Kleidung aufgenommen worden. Darüber regte sich die Familienpflegerin auf, weil dies definitiv nicht stimmte. Denn es war ihr Geburtstag und da wurde sie hübsch gemacht. Und sie half dabei der Mutter. Also, so etwas muss man auch immer berücksichtigen.
FRIEDA: Sie erwähnten auch, dass Sie einen Verein gegründet haben? Welchen Zweck verfolgt er konkret?
M. K.: Nun, ich wurde ja schon mehrmals gefragt, ob es dazu einen Verein gäbe oder ob ich einen gründen würde. Aber dazu fehlte mir einfach die Zeit. Schließlich half mir dann Daniel Trappitsch aus der Schweiz. Daher ist der Verein auch in der Schweiz. Er heißt
IN-ES ImpfNebenwirkung Elterlicher Sorgerechtsentzug.
Im Vorstand sind auch der Arzt Rolf Kron sowie eine betroffene Mutter. Wir haben jetzt ein kleines Team. Noch eine weitere Mutter unterstützt mich tatkräftig bei der direkten Betreuung der Eltern und ebenso Jürgen Fridrich von Libertas&Sanitas. Ich war ja jahrelang Einzelkämpferin und hoffte so sehr auf Unterstützung; umso glücklicher bin ich, dass es diese nun auch gibt. Es erleichtert ungemein meine Arbeit. Wir hoffen, dass wir diese Problematik mehr in die Öffentlichkeit bringen und dadurch den Eltern noch mehr helfen können. Natürlich ist unser Ziel, dass dieser Irrsinn endlich aufhört. Aber das ist noch ein langer Weg. Wir sind natürlich für jede Unterstützung dankbar. Wir brauchen natürlich auch Gelder, weil manche Betroffenen schlicht und einfach nicht so viel Geld haben für die Anwaltskosten oder ein Gutachten.
Da hat Hans Tolzin über AGBUG, bei der ich auch Mitglied bin, bei zwei Gutachten ausgeholfen. Wir nehmen die Betroffenen schon in die Pflicht und manchmal helfen Verwandte. Aber bei manchen gibt es diese Möglichkeit nicht. So gibt es einen jungen Vater, der seit drei Jahren im Gefängnis sitzt. Wir würden ihm gerne helfen und zumindest mal die Unterlagen überprüfen, dann eben durch unseren Filter anschauen. Der Vater kommt nicht an die Unterlagen. Wir hatten dann einen Anwalt, der das gemacht hätte. Dieser wollte aber einen Vorschuss in Höhe von 500.- €. Der Vater verfügt ja über kein Geld, kein Einkommen. Dazu kommt, dass er ja gebrandmarkt ist und sich sein Umfeld mehr oder weniger verabschiedet hat. Seine Freundin hat ihn verlassen, er hat weder zum Sohn noch zu der Kindesmutter Kontakt. Michael Leitner, mit dem ich eng zusammenarbeite, hat ihn besucht und ist schon überzeugt, dass er unschuldig ist. Das wäre ein großer Wunsch, dass wir ihm helfen, aber wir kommen momentan nicht weiter.
Ebenso sind wir ja immer auf der Suche nach:
Anwälten, Gutachtern, Rechtsmedizinern, Neuroradiologen, Osteologen (bezüglich der angeblichen Knochenbrüche)
Wer uns unterstützen will, hier der Link zur Kontaktaufnahme
http://in-es.info/unterstuetzung/
https://www.facebook.com/impffolgeines/
FRIEDA: In der Tat scheint hier enorm großer Handlungsbedarf zu sein. Was können Eltern tun?
M. K.: Ja, informieren, informieren, informieren! Ich habe auch Unmengen an Büchern gelesen und im Internet recherchiert. Wenn man Impfkritik eingibt, kommt man auf die Seite von Hans Tolzin. Da sind auch alle Beipackzettel zu finden. Und man kann dort auch Elternstammtische in der Nähe finden. Da bekommt man auch viel Unterstützung. Einmal im Jahr gibt es das Impfsymposium in Stuttgart (im September). Da sind immer super Referenten und man bekommt kompaktes Wissen vermittelt. Da bin ich auch fast jedes Jahr dabei. Das kann ich nur jedem wärmstens empfehlen. Dieses Jahr hält zu diesem Thema ja auch die Anwältin, mit der ich eng zusammenarbeite, einen Vortrag.
FRIEDA: Vernetzung halte ich da auch für sehr wichtig und auch, sich mit der mittlerweile umfangreichen impfkritischen Literatur auseinanderzusetzen. Möchten Sie noch abschließend etwas sagen?
M. K.: Ja, ich möchte darauf hinweisen, dass Schicksale, wie die erwähnten, wirklich jedem passieren können, zwar in erster Linie den Eltern, aber anderen Betreuungspersonen ebenso. So las ich Ende letzten Jahres von einer Tagesmutter, der dieses vorgeworfen wurde. Sie kam sogar in Untersuchungshaft. Vielleicht hat sie das Kind ja wirklich misshandelt? Aber was wäre, wenn es kurz vorher geimpft wurde? Man darf gar nicht an so etwas denken, wenn das auch bei diesem Fall so wäre! Wenn ich Näheres wüsste, würde ich den Anwalt kontaktieren, aber, wie gesagt, mir fehlt dazu die Zeit. Ich lese immer wieder davon in der Zeitung, aber ich kann nicht immer allem nachgehen.
Im Ermittlungsverfahren wird ja überprüft, wer alles Kontakt mit dem Kind hatte. Wenn eine Tante oder Großmutter in dem Zeitraum einmal das Kind beaufsichtigt hat, dann werden auch diese Personen verdächtigt. Man muss also nicht unbedingt Kinder haben, sondern solche nur mal beaufsichtigen, als Verwandte, Bekannte oder eben als jede andere Betreuungsperson. Jeder kann dann in Verdacht geraten und angeklagt werden!
FRIEDA: Dann hoffe und wünsche ich, dass Ihre Arbeit viel Unterstützung findet. Herzlichen Dank für das Interview!
M. K.: Ich danke auch ganz herzlich und finde es toll, dass Sie da auch viel Aufklärungsarbeit leisten.
Zum Weiterlesen: „Wissenschaftselite oder Markt der Eitelkeiten„, „Ansteckende Krankheiten – Nur ein Mythos?„, „Die Sache mit der roten und der blauen Pille„
Anmerkung von FRIEDA: Laut Bundesgerichtshof ist der so genannte Bestechungsparagraph 299 des Strafgesetzbuches übrigens nicht auf Ärzte anwendbar. Kassenärzte, die Geschenke von
Pharmafirmen annehmen, machen sich somit nicht wegen Bestechlichkeit strafbar (Az. GSSt 2/11).
Näheres zu den Beipackzetteln ist hier zu finden.
Die Drittmittelvergabe an Universitäten ist ein weiterer Aspekt. Dazu hier ein lesenswerter Beitrag von Armin Himmelrath: „Zwischen Freigeist und Dienstleistung„.
Ich verweise darüber hinaus auf den Beitrag „Volksvertretung?“, der hier kürzlich veröffentlicht wurde und der Aufschluss über die Zusammensetzung des Bundestages gibt…
Unter der Rubrik „Gesundheit“ und dort unter „Impfaufklärung“
sind weitere Beiträge zum Thema „Impfrisiken“.
FRIEDAs Kaffeekasse: