Wären alle geimpft, könnte
der Mann noch leben
von Fee Riebeling - Obwohl er geimpft war, starb ein Mann in der Schweiz an Masern. Dies, weil noch immer Menschen die lebensrettende Spritze verweigern.
Zeitungs-Hype wie bekannt, missbraucht für Impf-Propaganda, absichtlicher Falschdarstellung, Angstmache, Mind-Control, Manipulation, und offensichtlichem Aufruf zu qualifizierter Körperverletzung und Schädigung der Volksgesundheit.
[cg] Was hier nicht sofort erkennbar ist, dass der Mann krebskrank ist und sein Immunsystem gerade zu Tode therapiert wurde mit Chemo/Bestrahlung/Operation. Die Presse, missbraucht durch die Pharma-/Medizin-Lobby (Propaganda) entzieht diesen Kontext absichtlich aus der Gesamtbetrachtung. Erst wenn man weiterliest (die meisten lesen eben nicht weiter, weil es ein unangenehmes Thema[Tabu-] ist) wird klar, dass diese Zustand fest nur zum Tod führen kann.
In der Folge wird zwar der Impfschutz und deren Wirkungsgrad abgeschwächt (bagatellisiert) dargestellt, dass also trotz Impfung 2% bis 5% angesteckt werden können (wobei die Ansteckung ja sehr umstritten ist) hingegen die Ansteckungsgefahr bei nicht geimpften absolut übertrieben mit 80 bis 90% angegeben wird. Keine Statistik wird diese Werte zeigen. Das ist Angstmache und Propaganda. Das ist im weitesten Sinne sogar Beihilfe zu qualifizierter Körperverletzung und in Kauf genommener Todschlag.
Achtung das folgende ist der zitierte Zeitungstext und vermittelt unwahres, übertriebenes und geschöntes Wissen zu eindeutigem Zwecke.
Trotz Impfung ist hierzulande ein junger Mann den Folgen seiner Maserninfektion (siehe Box) erlegen. Diese hatte eine Lungenentzündung hervorgerufen, die der an Leukämie erkrankte Patient nicht überlebte. Das Tragische: Sein Tod hätte verhindert werden können.
Das müssen Sie wissen:
Der Verstorbene war gegen Masern geimpft. Warum war er trotzdem nicht immun?
Der Verstorbene litt an Krebs und wurde entsprechend therapiert. Dadurch wurde jedoch sein Immunsystem stark geschwächt. «Allgemein ist es so, dass wenn das Immunsystem schwerwiegend versagt,
auch die Impfung keine Wirkung mehr hat», sagt Hugo Sax, Leiter Spitalhygiene am Universitätsspital Zürich.
Können denn Menschen mit intaktem Immunsystem darauf vertrauen, dass die Impfung bei ihnen wirkt?
Nein, auch bei gesunden Menschen kann es passieren, dass sie nicht auf die
Impfung ansprechen. «Das ist nach der ersten Impfung bei fünf Prozent der Geimpften der Fall, nach der zweiten Impfung bleiben zwei Prozent ohne Schutz», sagt Daniel Koch, Leiter der Abteilung Übertragbare Krankheiten beim Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Warum wird nicht überprüft, ob die Impfung Wirkung zeigt?
Möglich wäre es laut Experten schon. Und zwar, indem man untersucht, ob Antikörper gegen den Erreger gebildet wurden.
Bei Pflegepersonal wird das beispielsweise standardmässig nach Hepatitis-B-Impfungen gemacht, so Koch: «Theoretisch wäre das auch bei der Masernimpfung möglich. Das wird routinemässig aber nicht
gemacht, weil die Tests nicht so aussagekräftig sind.»
Wenn die Impfung nicht immer anschlägt, warum ist es dann so wichtig, dass man sie trotzdem vornimmt?
Weil sich die Schutzmedikamentierung auch dann auszahlt: Denn nur ein bis acht Menschen von 100 bekommen trotz Impfung Masern, nachdem sie dem Virus ausgesetzt waren. Von den nicht Geimpften
stecken sich dagegen etwa 90 von 100 an.
Zudem übernimmt man damit auch Verantwortung für andere Menschen. Insbesondere für jene, die sich aus medizinischen Gründen wie Allergien, akuten Infektionen oder – wie im Fall des Verstorbenen – geschwächtem Immunsystem nicht impfen lassen können, ist das wichtig.
Um die Schweiz zuverlässig von Masern zu befreien, muss eine Impfquote von 95 Prozent erreicht werden. Nur dann kann sich der Erreger nicht mehr verbreiten. Aktuell liegt diese aber erst bei 85 Prozent, sagt Hugo Sax vom Universitätsspital Zürich.
Wie lange hält der Schutz nach einer Impfung?
Danach ist man lebenslang geschützt, denn es wird ein Lebendimpfstoff gegeben, der eine geringe Menge an funktionsfähigen Viren enthält. Wer ihn bekommt, macht danach eine ganz leichte Infektion
mit den geimpften Viren durch. Wie bei der Erkrankung auch bildet der Körper dann Abwehrzellen und Antikörper, die ein Leben lang bleiben.
Wie lautet die Impfempfehlung für die Schweiz?
Im Schweizerischen Impfplan wird geraten, Kleinkinder gegen Masern impfen zu lassen. Empfohlen sind zwei Dosen im Alter von zwölf
Monaten und 15 bis 24 Monaten. Allen 1964 und später Geborenen, die nicht zweimal geimpft sind und die Masern noch nicht hatten, wird die Nachimpfung empfohlen.
Was ist mit Neugeborenen?
Sofern sie gestillt werden und die Mütter entweder Masern hatten oder ausreichend geimpft sind, verfügen Säuglinge über einen sogenannten Nestschutz.
Darunter versteht man Antikörper, die die Mutter über die Plazenta oder die Milch auf das Kind übertragen hat. Jedoch schwindet dieser Schutz mit der Zeit.
Dann beginnt jedoch massive Propaganda, Angstmache und Erzeugung von schlechtem Gewissen, Schuldgefühlen, Verantwortungslosigkeits-Schuld auf der Basis von reinem Profitdenken mit Missbrauch der Unwissenheit der Bevölkerung. Die Darstellung entbehrt jeglicher natürlichen Grundlage für den Erhalt oder Wiedergewinnung der Gesundheit und deren komplexen Ursachen.
Artikel über die Pflichten des Bundes gemäss Bundesverfassung:
Art. 117 Medizinische Grundversorgung
1 Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität. Sie anerkennen und fördern die Hausarztmedizin als einen wesentlichen Bestandteil dieser Grundversorgung.
2 Der Bund erlässt Vorschriften über:
a. die Aus- und Weiterbildung für Berufe der medizinischen Grundversorgung und über die Anforderungen zur Ausübung dieser Berufe;
b. die angemessene Abgeltung der Leistungen der Hausarztmedizin.
Art. 118 Schutz der Gesundheit
1 Der Bund trifft im Rahmen seiner Zuständigkeiten Massnahmen zum Schutz der Gesundheit.
2 Er erlässt Vorschriften über:
a. den Umgang mit Lebensmitteln sowie mit Heilmitteln, Betäubungsmitteln, Organismen, Chemikalien und Gegenständen, welche die Gesundheit gefährden können;
b. die Bekämpfung übertragbarer, stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten von Menschen und Tieren;
c. den Schutz vor ionisierenden Strahlen.
Art. 118 Komplementärmedizin
Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin.
Kommentar claudio:graf :
Der Bund tritt den Volkswillen in andern Bereichen mit Füssen. Im Rahmen der Förderung durch geeignete Massnahmen wird nicht nur die Pflicht vernachlässigt bis absichtlich ver- oder be-hindert, nein noch schlimmer. Gerade Krebstherapien zeigen immer mehr, dass sie meist trotz hohem Kostenaufwand dann trotzdem zum Tode führen. Die Krebslüge, seit einem halben Jahrhundert mit 5%iger Erfolgsquote (die wären auch sonst gesundet) der wirklichen Heilungen, will dem Bürger weismachen, dass eine höhere als 50% Heilungs-Chance zu erwarten sei.