EU-BEITRITTSGELÜSTE DES BUNDESRATS
NEIN - NEIN - NEIN - NEIN - NEIN - NEIN - NEIN - NEIN
zum Verlust der Souveränität
In einem Bericht offenbart der Bundesrat seine wahren Absichten in Bezug auf die Beziehungen zur EU. Er ist bereit, die Unabhängigkeit der Schweiz zu opfern und die Selbstbestimmung aufzugeben – und handelt dabei nicht ganz uneigennützig.
Am 5. Juni veröffentlichte der Bundesrat einen Bericht mit dem Titel «Freihandelsabkommen mit der EU statt bilaterale Abkommen», den er im Auftrag des Ständerates verfasst hatte. Mit beschönigenden Worthülsen versucht der Bundesrat darin, die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass eine politische Anbindung an die EU für die Schweiz vorteilhafter wäre als eine rein wirtschaftliche Öffnung in Form eines umfassenden Freihandelsabkommens. Damit entpuppt sich der Bundesrat nicht nur als extrem kurzsichtig, sondern zeigt auch, dass er dazu bereit ist, seine persönlichen Interessen skrupellos gegen die Interessen des Volks durchzusetzen.
Im Papier favorisiert der Bundesrat die «Rechtsharmonisierung» – er meint damit die automatische Übernahme von EU-Recht – gegenüber einem umfassenden Freihandelsabkommen, welches Marktzugangs-Erleichterungen anstreben würde. «Rechtsharmonisierung ermöglicht eine Teilnahme am EU-Binnenmarkt, welche im Rahmen eines Freihandelsabkom-mens nicht möglich ist», schreibt der Bundesrat etwa. Er begründet seine Präferenz hauptsächlich damit, dass im Bereich der technischen Handelshemmnisse für Industriegüter nicht gewährleistet sei, «dass Produkte, die in der Schweiz und in der EU vermarktet werden, den gleichen Anforderungen unterliegen und eine einzige Konformitätsprüfung für beide Märkte genügen würde».
Preisgabe der Selbstbestimmung
Tatsächlich wäre dies im Fall einer nicht-automatischen Anpassung des Schweizer Rechts an das EU-Recht «nicht gewährleistet». Dafür behielte sich die Schweiz aber die Freiheit vor, je nach Interessenlage zu entscheiden, welche Gesetzesanpassungen sie mitmachen will und welche nicht. Einzig wegen potenziellen Ungleichheiten im Ergebnis für eine politische Unterwerfung und erzwungene Anpassung an EU-Normen zu appellieren, ist etwa ähnlich absurd, wie wenn man dafür einstehen würde, dass in Zukunft ein allwissender Staat für die Bürger den Ehe-Partner auswählen soll, um zu «gewährleisten», dass wir mit unserem Lebensgefährten möglichst die gleichen Ansichten und Einstellungen teilen. Auch wenn ein eigenständiger Weg nicht immer der einfachste sein muss: Welcher Troll würde schon freiwillig das Selbstbestimmungs-Recht und das Recht auf die freie Wahl aufgeben? Wer würde sich selbst der Option berauben, jene Lösung wählen zu können, die er für die beste hält?
Einzig und allein einem sich der EU anbiedernden Bundesrat käme so etwas in den Sinn. Er möchte sich lieber in vorauseilendem Gehorsam heutiger und künftiger EU-Regulierung unterwerfen, anstatt die Freiheit zu behalten, selber zu bestimmen, welche Anpassungen man unilateral mitmachen möchte und welche nicht.
Unterwerfung unter EU-Bürokratie?
Weshalb sollte der Bundesrat die Autonomie der Schweiz freiwillig aufgeben wollen? Die einzige plausible Erklärung ist jene, dass er zur Erlangung von grösserer Macht und mehr Prestige das Land schleichend in die EU treiben will – mittels Umweg über den EU-Rahmenvertrag. Weil der Bundesrat weiss, dass eine Volksabstimmung über den Beitritt zur EU nicht zu gewinnen ist, will er ein Rahmenabkommen mit der EU unter Dach und Fach bringen, das die Schweiz zu einem Satellitenstaat der EU verkommen liesse. Die Schweiz müsste automatisch EU-Recht übernehmen und sich im Konfliktfall EU-Richtern und -Sanktionen beugen.
Die Unterwerfung unter die immer bürokratischere und zentralistischere EU-Gesetzgebung verkauft der Bundesrat auch im vorliegenden Bericht wieder verschleiernd als «Teilnahme am EU-Binnenmarkt», die «leider» mit einem Freihandelsabkommen nicht möglich sei. Was die Schweiz allerdings braucht ist der möglichst unbehinderte Zugang zum EU-Markt, ohne dass man dafür gleich alle marktfeindlichen Regulierungen der EU übernehmen muss.
«Freihandelsabkommen» heisst Marktöffnung ohne politische Harmonisierung. «Teilnahme am Binnenmarkt» heisst Aufgabe der politischen Unabhängigkeit.
Es gibt durchaus Bereiche, in denen eine politische Zusammenarbeit mit der EU Sinn ergibt. Weshalb man aber gleich die ganze politische Ordnung mit einem Rahmenabkommen derjenigen der EU gleichschalten und damit auch alle nachteiligen Regelungen per Zwang übernehmen muss, leuchtet beim besten Willen nicht ein – ausser für jene Verwaltungsfunktionäre und Politiker, die selbst bereits auf ein Pöstchen bei der prestigeträchtigeren und fürstlich zahlenden EU freuen. Denn ein EU-Beitritt wäre der Bevölkerung nach Abschluss des Rahmenabkommens sicherlich einfacher anzudrehen: «Mitbestimmen anstatt Fremdbestimmung!». Der Plan ist nur allzu durchsichtig.
Olivier Kessler