Pharma & Swissmedic & Absprachen

Korruption und Mafia-Methoden scheinen zu einem neuen Volks- oder Beamten-Sport zu mutieren und sich stets beliebter zu machen. Ist doch irgendwie auch seltsam, dass immer mehr solcher Spiele bekannt werden...

Gleiche Medikamente zu ungleichen Preisen



Pharma-Konzerne täuschen ihre Kunden mit gleichen Medikamenten mit ähnlichen Namen zu unterschiedlichen Preisen. Der Konsumentenschutz fordert schärfere Vorschriften.

In Schweizer Apotheken gibt es Medikamente mit einem Doppelleben. Zu kassenpflichtigen Produkten wird eine sehr ähnlich lautende zweite Marke lanciert, die nicht den gleichen strengen Regeln unterliegt.

Die Krankenkasse Helsana findet deutliche Worte: «Mit bewusst gewählten, ähnlichen Bezeichnungen wird tendenziell gegen das Heilmittelgesetz verstossen», sagt Sprecherin Anja Borchart zur «Schweiz am Sonntag».

Bei rezeptfreien Medikamenten ist Vorsicht geboten


Beispiele dafür sind etwa das Schmerzmittel Spedifen und Dolo Spedifen oder Fluimucil und Fluimucil Erkältungshusten. Ein weiteres Beispiel ist das Hustenmittel Solmucol. Eine Schachtel mit zehn Brausetabletten Solmucol 600 kostet 6.30 Franken. Weil das Medikament auf Verschreibung von der Kasse bezahlt wird, ist der Preis reguliert. Das Heilmittel ist rezeptfrei erhältlich. Doch hier muss der Kunde aufpassen: Denn in den Regalen steht auch das praktisch gleich verpackte Somucol Erkältungshusten. Der Wirkstoff ist identisch, die Dosis auch.

Doch dann enden die Gemeinsamkeiten. Die kleinste Packung umfasst nicht zehn, sondern lediglich sieben Tabletten – für stolze 11.60 Franken. Pro Tablette sind das 163 Prozent mehr. Selbst für Zehnerpackungen zahlt der Kunde noch 60 Prozent mehr. Auf diese Weise kann die Branche nicht nur höhere Preise verlangen, sondern auch das Werbeverbot umgehen, dass für kassenpflichtige Produkte gilt.

Swissmedic akzeptiert ähnliche Marken

Auf Anfrage argumentieren die meisten Hersteller, es handle sich bei den Zwillingsprodukten um separate Marken mit je einer eigenen Zulassung. Juristisch gesehen ist das korrekt. Die Zulassungsstelle Swissmedic akzeptiert sehr ähnliche Marken als eigenständige Produkte, wie der Sprecher Peter Balzli sagt.

Man würde jedoch Markennamen ablehnen, die «zu Verwechslungen führen» können. Würden Medikamente in kleineren Packungen verkauft, handle es sich zudem nicht um identische Produkte», so Bazli.

Kritik von Konsumentenschützern


Konsumentenschützer kritisieren die Markentricks der Pharma-Betriebe. Zwischen den Untermarken bestehe eine grosse Verwechslungsgefahr, so Sara Stalder, Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz. Es könne nicht sein, dass über Umwege für Produkte geworben werden könne, die von den Krankenkassen bezahlt werden müssen. «Man sollte da eine Bestimmung mit aufnehmen, dass Medikamente nicht beworben werden dürfen, wenn sie die gleiche Marke verwenden wie kassenpflichtige Produkte.»

Auch Helsana fordert Swissmedic auf, schärfer gegen indirekte Werbung für kassenpflichtige Medikamente vorzugehen und «solche missbräuchlichen Praktiken zu verbieten». (pat)

http://www.20min.ch/schweiz/news/story/14804507