orgaNOs-Protection | Informationen zum Schutz gegen die Explantation
Bevölkerungsinformation Österreich
Einleitung:
Gemäß BGBI (Bundesgesetzblatt) Nr. 273/1982 sowie § 62a KAG, ist es nach dem vom Harvard Ad-hoc Commitee etablierten und in Österreich nach dem Gesichtspunkt des sogenannten “presumed consent” verankerten “Uniform Determination of Death Act” Ärzten erlaubt, bei Eintritt bestimmter Umstände die medizinische Behandlung sofort abzusetzen, wodurch jedwede Möglichkeit auf Genesung genommen wird und zum Zwecke der Explantation, das ist die Entnahme von Herz, Leber, Lunge, Nieren aber auch Augen, Knochen, Sehnen, Gewebe, Bauchfell, Hornhäuten usw., den Patienten durch medizinische Maßnahmen legal zu töten. (Gesetzesformulierung im weiteren Text)
Bei dem dafür vorauszugehenden Test werden beim Patienten zur Reaktionstestung starke Schmerzreize evoziert z.B. durch Stechen in die Augen oder in die Nasenscheidewand sowie dem danach folgenden “Apnoe Test“, bei dem die Luftzufuhr abgedreht wird. Dieser Test kann dabei selbst schon zum Tode sowie zur Hirnschwellung führen. Ist dieser nicht einheitliche Test abgeschlossen, kann der lebende Patient auch gegen den Willen der Angehörigen explantiert werden, so Ferne er/sie selbst nicht zuvor durch einen entsprechenden rechtlichen Widerspruch dies für diese Situation verhindert hat. Da diese Menschen ja tatsächlich leben und nicht tot sind, da z.B. das Herz schlägt, die Lunge atmet, Haare und Nägel wachsen, Körper warm ist, etc. kommt es in 3/4 aller Fälle während der Organentnahme zu Abwehrbewegungen. Zur Verhinderung werden die Patienten daher vorher am OP-Tisch festgeschnallt und die Muskeln zur Verhinderung von Muskelbewegungen medikamentös ruhig gestellt. Danach beginnt die Entnahme der Organe, Sehnen, Knochen, Augen, etc. …. für den jetzt noch lebenden Patienten beginnt nun ein Martyrium, das bis zu 4 Stunden andauern kann. Danach ist der Patient tot. Aus diesem Grund werden im Totenschein hinterher auch mitunter mehrere Todeszeitpunkte angeführt.
2011 wurden in Österreich 88,6% aller diesbezüglich gemeldeten Patienten explantiert. Mehr als 99% der Österreichischen Bürger kennen diese Gesetze nicht und wissen dementsprechend auch nicht, dass sie schriftlich widersprechen müssten. Nach geltendem österreichischem Recht und vollzogener Widerspruchsregelung ist JEDER automatisch Organspender, soferne er/sie nicht rechtzeitig vorher schriftlich widersprochen hat.
- Die meisten Menschen verwerfen für sich das Thema „Organentnahme“ uninformiert sehr schnell aus zweierlei Gründen:
- Erstens, weil sie glauben, dass sie dazu ihre Zustimmung geben müssten.
- Zweitens, weil sie glauben, dann wäre man ohnehin schon tot.
Beide Annahmen – sind FALSCH. Vor allem in Österreich.
Wie ein solches Gesetz (nicht nur) in einem Rechtsstaat wie Österreich existieren kann, wie das Strafrecht dazu “rechtlich” umgangen wird bzw. umdefiniert wurde und wie leicht Sie selbst oder jemand aus Ihrer Familie in diese Situation kommen können, darüber klärt diese Ausschreibung auf.
Ebenfalls können Sie dann über diese Seite rechtliche Widerspruchsdokumente für jedes beliebige Land bestellen (die eben dieser Widerspruchsregelung auch unterliegen und daher Dokumente benötigt werden), mit denen Sie sich und Ihre Familie vor diesem Gesetz schützen können. Bei Eintritt bestimmter medizinischer Umstände könnte dieses Schreiben mitunter sogar einmal Ihr Leben retten. Alle Infos nachstehend:
Lesezeit ca. 14 Minuten
Frage #1: Wie können Sie oder jemand aus Ihrer Familie in diese Situation kommen bzw. das was folgen wird, Ihnen zustoßen?
Nur allzu leicht, sind nur einige, aber nicht erschöpfend, nachstehend angeführte Punkte als Hauptursachen zu nennen:
In den meisten Fällen, aber nicht ausschließlich, tritt dieses Gesetz nach Unfällen, unabhängig von jedweder Schuldfrage, in die Sie als Autofahrer, Motorradfahrer, Radfahrer, Fußgänger aber auch, gerade als Österreicher, als Schifahrer verwickelt werden können in Kraft, vor diesen unfallorientierten Ursachen sind simple Stürze aber eigentliche Hauptursache, erst danach folgen krankheitsbezogene Gründe wie Schlaganfall oder Herzinfarkt.
In Österreich ereignen sich jährlich über 35.000 Unfälle im Straßenverkehr pro Jahr, wobei hier Fußgänger genau wie Radfahrer zu den Opfern der Straße zu zählen sind. Die traurige Österreichstatistik: Die meisten Unfälle ereignen sich zwar in Slowenien, dies aber gleich gefolgt von Österreich, Belgien und Deutschland. (Quelle: Österr. Verkehrsclub).
Gemessen an der Anzahl der Einwohner und Fahrzeuge führen Deutschland und Österreich gemeinsam die Spitze der Statistik bei Unfällen mit Personenschaden an. (Quelle: OECD). In Schiunfälle, Lawinenopfer noch gar nicht mitgerechnet, werden unglaubliche 60.000 Menschen pro Jahr nur in Österreich alleine verwickelt. Manche dieser Unglücke mit tragischem Ausgang, manche noch tragischer, wie Sie hier lesen werden. Keines dieser Ereignisse vermag man vorherzusehen, keiner weiß ob und wann er/sie jemals oder heute in einen Unfall verwickelt werden wird.
Wenn Sie also nicht ausschließen können, dass Sie jemals in einen Unfall verwickelt werden oder jemals krank werden, kann Ihnen das, was nun folgt auch passieren (wenn Sie nicht vorher rechtlichen Einspruch eingebracht haben)
Wofür wurde das “Harvard-Ad-Hoc Commitee” 1968 überhaupt gebildet und einberufen?
Das lateinische “Ad-hoc” bedeutet übersetzt „eigens zu diesem Zweck“.
Nun, was war der Zweck dieser ominösen Kommission?
Die Antwort ist: “An Organe zu kommen”.
Hier vorerst die Originalaussagen, bevor wir uns die Übersetzung und vor allem den Sinn ansehen:
Originaltext des Harvard Ad-Hoc-Commitees von 1968
“2) Obsolete criteria for the definition of death can lead to controversy in obtaining organs for transplantation.“
Deutsche Übersetzung:
„2. Überholte Kriterien für die Definition des Todes können zu Kontroversen bei der Beschaffung von Organen zur Transplantation führen“
Eingedeutscht bedeutet das Folgendes:
Die alten (lt. Harvard: überholten) Kriterien würden Mediziner der Strafverfolgung aussetzen, wenn sie nach diesen “alten” Bestimmungen einem Menschen, der noch lebt, die Organe herausschneiden. Durch diese einfache Neuformulierung des Todes, dem sogenannten “Uniform Determination of Death Act”, wurde nun das sogenannte Kriterium des Hirntodes herangezogen, wie Sie weiter unten selbst erkennen werden, eine rein erfundene Todesursache, die es gar nicht gibt, weil der Mensch dabei noch lebt, beim sog. Super-Locked In Syndrom sogar noch bei Bewusstsein ist.
Diese dubiose Kommission setzte sich aus Juristen, Theologen und Medizinern zusammen. Die Frage wäre normalerweise schon gewesen, was haben Juristen oder Theologen bei der Klärung medizinischer Fakten verloren? Die Zieldefinition gibt aber schon die Antwort – im Grunde ging es nicht um ein medizinisches Thema, sondern um ein rechtliches, denn es handelte sich um eine rechtliche Unsicherheitssituation für Ärzte, die solche Ex- oder Transplantationen vornahmen. Die Angelegenheit war rechtlich akut geworden.
Eigentlicher Anlass für das Zusammentreten dieses Harvard Commitees war aber eigentlich die Verurteilung eines Arztes aus Japan, der wegen, was es auch ist, Mordes (!), verurteilt wurde, weil er eben einem “hirntoten” Patienten Organe zur Transplantation entnommen hatte. Ein Jahr vor Zusammentreten dieser unheiligen Allianz, also im Jahr 1967, wurde in Südafrika von dem Arzt Christiaan Barnrad die erste Herztransplantation durchgeführt – auch für ihn wurde u.a. sogar von der Presse gefordert ihn wegen Mordes vor Gericht zu stellen, genau wie den japanischen Arzt.
Das ist es, was unter den Kontroversen zu verstehen gewesen ist, einfach gesagt, die rechtlichen Schwierigkeiten, die bei der Organbeschaffung entstehen würden, weil es faktisch um die Tötung eines lebenden Menschen geht, um an seine Organe zu kommen. Sie werden an dieser Stelle noch verständlicherweise Ihre Zweifel haben, weil es schwer zu glauben sein mag, dass so etwas überhaupt getan wird und dann noch dazu in einem Land wie Österreich. Deshalb folgende Information vorweggenommen, von einem Toten wären die Organe völlig unbrauchbar, weil durch die sofort einsetzende Leichenzersetzung die Organe unbrauchbar wären, weil sie den Organempfänger vergiften würden. Weiter unten erfahren Sie es genauer.
1968 trat dann eben dieses Komitee in Harvard zusammen – danach änderte sich alles, die gleiche Tat, die 1 Jahr zuvor noch zu einer Verurteilung wegen Mordes bzw. Tötungsdelikt bestraft worden wäre, konnte von nun an legal durchgeführt werden. Für Transplantationsmediziner ist es faktisch die “Lizenz zum Töten”. Je nach gesetzlicher Landesregelung bedarf es dafür nicht einmal der Zustimmung der Person, der ihre Organe entnommen werden sollen, noch dessen Angehörigen. In Österreich sieht die rechtliche Situation genauso so aus, Verwandte, Angehörige haben hier überhaupt keine rechtliche Handhabe dies zu verhindern, wenn Sie nicht selbst zuvor dafür Sorge getragen haben. Was Sie tun müssen, erfahren Sie ebenfalls weiter unten.
Dr. med. Max-Otto Bruker, Arzt für Innere Medizin und Bestsellerautor (30 Bücher mit mehr als 3 Millionen Auflage) sagt:
“Heute gilt – wie absurd – der “Hirntod” als Gesamttod, obwohl keine ausreichenden Beweise dafür vorliegen.
Auf diese Weise wurde durch die Gesetzgebung ein Freispruch für alle “Handlanger” dieses “Mordsgeschäfts” erreicht.
Ich schäme mich für den Ärztestand, dass nicht alle Kolleginnen und Kollegen aufstehen und laut NEIN sagen zu der Art der Aufklärung über die Organtransplantation.
Sie befürworten damit stillschweigend ein dunkles Geschäft, das unethisch und unmoralisch betrieben wird.
Es setzt sich über die Menschenwürde hinweg und nimmt eine Tötung des Lebenden billigend in Kauf. Von dieser Art der Geschäftemacherei distanziere ich mich auf das Schärfste …
Frage #2 – Was passiert, wenn Transplantationsmediziner einen für “hirntot” erklären?
Zwei Fakten müssen Sie dazu wissen – erstens, was Hirntod wirklich bedeutet, um zu verstehen, dass es sich hier um einenerfundenen Tod um an Organe zu kommen handelt, zweitens, was bei der Organentnahme wirklich abläuft.
Wollen wir mit Letzterem beginnen ….
Im Operationssaal (OP) läuft es folgendermaßen ab:
Der „für tot Erklärte“ wird auf den OP Tisch gelegt. Danach wird er an Armen und Beinen festgeschnallt. Danach bekommt der „Tote“ sogenannte Muskelrelaxantien, Mittel, die die Muskeln schlaff machen, damit sie nicht mehr bewegt werden können. Danach bekommt der „Tote“, wenn er Glück hat, Betäubungsmittel, Beruhigungsmittel oder Schmerzmittel, die z.T. 100mal wirksamer sind als Morphin vom Anästhesisten. Man muss sich fragen, welche Schmerzen müssen es sein, die den Einsatz solcher Mittel erforderlich machen?
Wenn Sie sich jetzt fragen: „wir reden hier doch von einem Toten“, warum muss der festgeschnallt werden, die Muskeln ruhig gestellt und auch mit starkem Morphin anästhesiert werden? Der Punkt ist – wir reden von einem „Hirntoten“, so wie es die Aufgabe vom Harvard-Committee war eine Definition zu finden, um „Kontroversen“ zu vermeiden.
Es tut sich die Frage auf: „Was passiert denn, wenn dem „Toten“ keine Betäubungsmittel gegeben werden, er nicht festgeschnallt und die Muskeln nicht regungslos gemacht werden?“ Nun, es kann zum sogenannten Lazarus Syndrom kommen, das heißt, der Patient zuckt, hebt einen Arm oder versucht sich aufzurichten oder wegzudrehen. Der “Tote” wohlgemerkt. Diese Signale sind dieselben, die sich bei einem Menschen zeigen, der starke Schmerzen erleidet. Bei vielen wurden vom Personal auch Bewegungen ähnlich wie Abwehrbewegungen gesehen, wenn der Chirurg das Skalpell ansetzt.
Solche Bewegungen werden bei rund ¾ aller “Hirntoten” beobachtet.
Tatsächlich noch makabrer wird es aber dennoch jetzt
Der erste Schnitt …
Der „Tote“ wird nun vom Hals bis zum Schambein aufgeschnitten. Was aber nun passiert, darüber wurde kein Organspender je unterrichtet!
Der „Leiche“ schnellt der Blutdruck nach oben, die Herzfrequenz steigt signifikant an, das Adrenalin (unser Fluchthormon – nicht wie immer fälschlich Kampfhormon bezeichnet) schnellt nach oben. Ebenso Rötungen im Gesicht bzw. flächenhafte Rötungen am Körper passieren, ebenso wie das die „Leiche“ zu schwitzen beginnt, es zu Gesichtsverzerrungen wie bei starken Schmerzen kommt.
Eine Mutter die, natürlich ohne von den Ärzten über die tatsächlichen Vorgänge was bei einer Organentnahme wirklich passiert aufgeklärt worden zu sein, zugestimmt hatte ihren “hirntoten” Sohn für die Explantation (= Organentnahme) freizugeben, sagte hinterher entsetzt”:
“Er sah aus, als wenn er einen schlimmen Todeskampf hinter sich hätte – gequält. Ich habe mich immer wieder gefragt, was da passiert ist.”
Hätte man sie vorher nicht festgeschnallt und wären die Muskeln nicht zum erlahmen gebracht worden, hätte es passieren können, dass sie sich bewegen – könnte man auch Armbewegungen manche davon erscheinen gezielt als Abwehrbewegungen, Muskelkontraktionen und Grimassen, wie bei jemand der schmerzverzerrt um sein Leben kämpft, beobachten. Hebt man den Kopf des Toten an, könnte es zu einer Bewegung ähnlich einer Umarmung oder Umklammerung kommen. Bei manchen wurde beobachtet, dass sie die Hände über der Brust kreuzen, so als wollten sie sich schützen (siehe Videoaufnahme).
Der erfundene Tod – rechtlich (de jure) tot, biologisch (de facto) völlig am Leben.
Die Fakten: Allem voran – die Organe eines wirklich Toten wären absolut unbrauchbar und könnten nicht transplantiert werden, da sie bereits dem Zerfall ausgesetzt wären, der sehr rasch nach dem wirklichen Tod einsetzt. Nur eine halbe Stunde nach dem Aufhören des Herzschlags wären die Organe bereits unbrauchbar, wenn sie nicht sofort entnommen werden oder durch Blutverdünner und Kühlmittel erhalten werden. In diesem Falle wären es ansonsten nämlich wirklich Leichenteile, die dann den Empfänger aber vergiften würden.
Echte Todeszeichen sind Leichenstarre, Leichenflecken und Verwesung. Keines dieser Anzeichen liegen bei einem Hirntoten vor! Ein Hirntoter atmet, die Leber, Lunge, Nieren funktionieren. Das Herz schlägt, der Körper heilt nach wie vor Wunden, der Körper kann schwitzen, sogar ein Kind im Bauch einer Mutter wurde bereits ausgetragen, die Haut kann sich röten, der Tote kann sogar einen „Herzinfarkt“ bekommen, in dem Falle wird er allen Ernstes “wiederbelebt”, damit man mit der Organentnahme weitermachen kann. Und, der Körper ist nicht kalt wie bei einer Leiche, sondern warm wie eben bei einem lebenden Menschen.
Beachten Sie bitte, nur die Definition “Hirntod” macht, dass alle wegschauen oder ohne jetzt aberwitzig sein zu wollen, im wahrsten Sinne „das eigene Hirn ausschalten“. Der Name „hirntot“ ist dabei selbst zweckdienlich. Würde man komatöser Patient sagen, würde das Bild schon mehr aufklaren. Wäre aber ein Hirntoter wirklich ein Toter, dann würde er im Leichenkeller liegen und nicht auf der Folterbank auf der Intensivstation irgendeines Krankenhauses.
Die Hirntod-Definition ist noch dazu nach wie vor in Debatte, durchaus viele Mediziner traten von dieser These ab und weigern sich unter diesen Umständen Organtransplantationen durchzuführen, manche Anästhesisten stellen sich nicht zur Verfügung, wenn sie der „Leiche“ keine Schmerzmittel verabreichen dürfen, Verfassungsrechtler tun ebenfalls ihre Zweifel an der Legalität kund und vertreten die Meinung, dass ein Hirntoter im Sinne der Grundrechte „lebt“ (!)
All dem ungeachtet werden bis zur endgültigen Klärung Menschen weiterhin im Keller der Krankenhäuser “ausgeweidet”.
Warum haben denn gerade die Ärzte und das Hilfspersonal, die diese Explantationen durchführen, selbst keinen Organspende Ausweis?
Dabei ist das Hirntod-Kriterium längst keine Debatte wert, es diente wie die Kommission 1968 selbst sagte, nur rein dazu eine Definition zu finden, um die Probleme bei der Organbeschaffung zu verhindern. Die Strafverfolgung.
Prof. Dr. Dr. Klaus Dörner, Mediziner und Sozialpsychiater
schreibt passend zu den wirklichen Hintergründen der Organtransplantation den Milliardenverdiensten des Medizin-Unwesens und der Pharma unter Goethes Motto: „Man merkt die Absicht und ist verstimmt”
„Erstaunlich an der jetzigen Situation ist eigentlich nur, dass wir alle – einschließlich der Bundesärztekammer, der Kirchen und der Ethikkommission – 25 Jahre brauchten, um zu erkennen, dass wir uns hinsichtlich der Hirntod-Definition auf einem Irrweg befunden haben, ein Irrweg, der eigentlich mit logischem, gesundem Menschenverstand leicht zu erkennen war, deshalb auch jetzt diejenigen Vertreter des Souveräns, die näher dran sind, signalisieren, dass sie nicht mehr bereit sind, diesen Irrweg weiterzugehen (…)
„Der Hirntod ist nicht der Tod des Menschen.”
Dies ist – so peinlich das klingt – auf jeder beliebigen logischen Ebene zu begründen (….) wie dargestellt sind die „Kriterien des Hirntodes“ der Bundesärztekammer nicht einmal in der Lage, den irreversiblen Ausfall der gesamten Hirnfunktion zweifelsfrei festzustellen …”
Die Umschiffung strafrechtlicher Folgen
Im Strafgesetzbuch, das Gesetz, wo alle schwerwiegenden Angelegenheiten wie Mord, Totschlag, Raub usw. abgehandelt werden, steht geschrieben, dass die Entnahme von Leichenteilen ohne Einwilligung des Verfügungsberechtigten grundsätzlich den Tatbestand des § 190 Abs.1 erster Deliktsfall StGB (“Störung der Totenruhe”) erfüllt, wonach unter anderem strafbar ist, wer einen Leichnam oder Teile eines Leichnams einem Verfügungsberechtigten entzieht anders gesagt, also herausoperiert.
Mit der am 19. Juni 1982 in Kraft getretenen Novelle zum Krankenanstalten Gesetz, BGBI Nr. 273/1982, wurde die Zulässigkeit der Explantation (Organentfernung) von Organen oder Organteilen Verstorbener zum Zwecke der Transplantation im § 62a KAG als besonderer Rechtfertigungsgrund nun aber unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich als zulässig erklärt bzw. normiert. Die Entnahme sei aber weiterhin unzulässig, wenn den Ärzten eine Erklärung vorliegt, mit der der Verstorbene oder, vor dessen Tod, sein gesetzlicher Vertreter (z.B. bei Kindern) eine Organspende ausdrücklich abgelehnt hat.
Zwei Punkte sind hier wichtig. Erstens, der Punkt mit dem “Verstorbenen” und zweitens “wenn keine Erklärung vorliegt, mit der der Betroffene eine Entnahme abgelehnt hat”. Letzterer Punkt heißt, wenn Sie nicht rechtzeitig einen rechtlichen Widerspruch einbringen, können Transplantationsmediziner Sie später nach Belieben ausweiden.
Was noch störte war der Punkt mit dem “Verstorbenen”, denn um das zu sein, müsste man ja tot sein. Nur können von Toten keine Organe verwendet werden, weil sie den Empfänger wie gesagt aufgrund der Zersetzungsvorgänge vergiften würden. Der “Spender” ist also ein Lebender. Also, wie richtet man sich das Problem, damit alle gut aus der Sache rauskommen?
Die wirkliche Bedeutung des “Uniform Determination of Death Act” dieses Harvard-Ad hoc Committes?
Der Grundsatz-Paragraph §1 des StGB (Strafgesetzbuches) – lautet “nulla poena sine lege” was übersetzt bedeutet “Keine Strafe ohne Gesetz” oder weniger bekannt “nullum crimen sine lege”, was heißt “kein Verbrechen ohne Gesetz”. Was bedeutet das in Bezug auf die Organparagraphen? Wenn Sie einen Menschen töten, ist das i.d.R. Mord. Deshalb wurde z.B. auch der Japanische Arzt nach Organentnahme wegen Mordes verurteilt. Mit der Einführung eines neuen Todes, dem Hirntod, wurden nun auch Menschen für Tod erklärt, obwohl ihr Herz noch schlägt, die Lunge atmet, die Nägel wachsen, der Körper warm ist. Da diese Menschen nach diesem Kriterium aber nun rechtlich, nicht biologisch, tot, “sind” und man eine Leiche, weil sie ja bereits tot ist, nicht mehr töten kann, folgen Sie bitte der Logik, kann es nun auch nicht mehr Mord sein. “Nulla poena sine lege” – da es keinen Gesetzesparagraphen gibt, in dem auch logischerweise auf die Tötung einer Leiche eingegangen wird, man kann Tote ja nicht töten und damit kein Gesetz existiert, folgt, es gibt auch keine Strafe für die Organausweider. Nullum crimen sine lege – kein Gesetz also auch keine Strafe.
Wenn Sie dieser Ausführung gefolgt sind, verstehen Sie, was das Harvard Committee Transplantationsmedizinern wirklich ermöglicht hat. Die straffreie Tötung von lebenden Menschen. Mit dieser Erfindung eines neuen Todes war nun etwas, für das sich noch 1 Jahr zuvor Ärzte vor dieser Definition wegen Mordes verantworten mussten, von heute auf morgen legal! Gäbe es diese Definition nicht, gäbe es das gesamte Organhandel-System nicht. Nur diese eine “Umformulierung” zu einem Tod, den es gar nicht gibt, wird die Tötung, Ausweidung und damit Verstümmelung tausender Menschen weltweit, jährlich erst möglich! Straffrei!
Schreiben von Rechtsanwalt und Notar Uwe Friedrich:
Lebende Organe aus einem „toten“ Körper ? Will die Transplantationsmedizin dem Vorwurf entgehen, sie entnehme Organe und Gewebe aus einem sterbenden, also (noch) lebenden Menschen, begehe damit also eine Tötung, „benötigt“ sie zur Entnahme von Organen und Geweben einen wesentlich früheren Todeszeitpunkt, als dieser nach herkömmlicher Anschauung (mit dem wirklichen klinischen Tod) in der Bevölkerung nicht nur unseres Landes und Kulturkreises, ja allgemein unter Menschen, anerkannt und gelebt wird. Nur die Entnahme „lebender“ Organe/Gewebe aus einem lebenden Körper ist zur Transplantation sinnvoll.
Aus einer Leiche („ex cadavere“) können keine verwertbaren Organe mehr entnommen werden.(…)
Oft wird ein sogenannter „Apnoe-Test“ durchgeführt: zu „Test-„Zwecken wird dem Sterbenden bewusst der Sauerstoff entzogen; das kann zu zusätzlicher Schädigung des Gehirns führen [Byrne, 3, S.13].
Alles reduziert sich auf die Frage, ob und unter welchen Bedingungen zugelassen werden soll, dass ein sterbender Mensch, für welche Zwecke auch immer, „ausgeweidet“ und zum Leichnam gemacht wird. Plastisch schreibt Bergmann [2B, S.4 von 21]: “Die Transformation des Hirntoten in einen „richtigen Toten“ wird systematisch vollzogen, entweder direkt durch die Herzentnahme oder – wenn das Herz nicht freigegeben oder unbrauchbar ist – wird der Patient durch einen Schnitt in die Aorta ausgeblutet.“
(…)
Selbst Prof. Dr. Birnbacher, Universität Düsseldorf, Mitglied der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer, stellte (nach Zitat bei [Müller 4, S.8]) fest, dass „der Hirntod als Kriterium des organismischen Todes klarerweise ungeeignet“ sei, sowie:“ Bei der Explantation von Organen von Hirntoten werden (…) diese Organe einem lebenden menschlichen Individuum entnommen.“
(…)
Byrne [3, S.12] erklärt: „Der ‚Hirntod‘ ist nicht der echte Tod des Menschen. Der vorrangige Grund für Entstehung und Propagierung des ‚Hirntodes‘ war und ist der Wunsch, an lebende Organe für Transplantationen heranzukommen. (…) Deshalb ist der ‚Hirntod‘ nicht einfach ein fehlerhaftes Konzept; der ‚Hirntod‘ ist ein irriges Konzept.
(…)
Nicht zuletzt ist zu berücksichtigen, dass das Transplantationswesen auch ein großes Geschäft, nicht nur des Transplantationsmedizinapparates, sondern vor allem der Pharmaindustrie ist, weil jeder Organempfänger auf die Zeit seines Lebens auf starke Medikation allein schon zur Vermeidung der Abstoßungsreaktion angewiesen ist.
Dieses Geschäft wird zur Zeit planmäßig mit unaufgeklärten Menschen betrieben,...
Organhandel ist aber doch verboten, oder?
Wieder eine reine Wortspielerei. Natürlich wird mit Organen gehandelt, wir reden hier von einem Multi-Milliardenmarkt. Dass Organhandel verboten ist heißt nur – dass Sie oder Angehörige Ihre Organe nicht verkaufen dürfen. Wenn Sie Ihnen rechtlich entnommen werden oder sie gar “spenden”, kümmern sich alleine in Europa gleich 3 Gesellschaften die Eurotransplant, die Balttransplant und die Scandiatransplant um den Versand Ihrer Organe, Augen, Knochen, Sehnen usw. Das was übrigbleibt, dürfen die Verwandten dann begraben lassen. Ein einzelner Spender ist mehrere hunderttausend Euro alleine an Organen wert.
Und damit nicht genug, es wird auch mit den Empfängern ein Vermögen verdient, die sind soferne sie die Transplantation überhaupt überleben, von nun an Dauerkunden der Pharmaindustrie. Alleine die Medikamente (Immunsuppressiva), die eingenommen werden müssen, damit das Immunsystem das Fremdorgan nicht gleich wieder abstößt, bringen pro Person hunderttausende Euro – jährlich! (Jemand, dem eine Leber transplantiert wird, benötigt nur um ein Beispiel zu nennen jährlich alleine Medikamente im Wert von 150.000 Euro). 40% der Organempfänger entwickeln durch die ständige Unterdrückung ihres Immunsystems daraufhin Krebs, weil der Körper diese Wucherzellen dann nicht mehr bekämpfen kann. Es ist einfach ein perverses Geschäft.
“Vom Hirntod kommt keiner zurück” – ist das so?!
Sehen wir einmal ab von den üblichen Falschdiagnosen, könnten wir Ihnen hier Beispiele der Reihe nach runter aufzählen, wo angeblich “hirntote” Menschen, manche auch erst nach Jahren, plötzlich wieder zurückgekommen sind, manche danach völlig normal einem Beruf, Sport oder sogar Studium nachgingen. Manche fingen, obwohl sie vorher wohlgemerkt von mehreren Ärzten als hirntot “diagnostiziert” wurden, am OP-Tisch plötzlich wieder ohne medizintechnische Unterstützung zu atmen an usw. usw.
Stellvertretend für alle Fälle wollen wir Ihnen ein Beispiel eines Franzosen geben, der nach einem Herzstillstand für tot erklärt wurde, da die Ärzte aber nicht gleich mit der Ausweidung (med. Explantation) begannen sondern ihn sozusagen aufgrund eines zeitlichen Engpasses für 1 1/2 Stunden “auf den Gang gestellt haben”, schaffte es der Tote, wahrscheinlich aus Panik, sein Herz wieder zum Schlagen zu bringen. Hätte man gleich begonnen, wäre es ihm wie vielen anderen ergangen und man hätte ihn aufgeschnitten und seine Organe entnommen. Zeit kann für oder gegen einen arbeiten.
Um dem noch Eines oben drauf zu setzen: Bei einer Überprüfung von Hirntoddiagnosen durch die DSO selbst wurde sogar kundig, dass noch dazu 21 von 50 der überprüften Diagnosen FALSCH waren! Das sind 42 Prozent! Eine Fehldiagnose kommt hier einem Todesurteil gleich. Hinzu kommt noch, dass es unterschiedliche Kriterien der Hirntodfeststellung gibt – je nachdem welches „Modell“ verwendet wird – so können Sie beim einen als hirntot erklärt werden, beim anderen nicht!
Als die Augen der Welt kurz auf Österreich gerichtet waren
Österreich – vor einigen Jahren erstmals, wenngleich viel zu kurz, ins Rampenlicht gerückt als ein deutscher Student nach einem Schiunfall in Österreich kurzerhand ausgeweidet wurde noch dazu, ohne dass zuvor die Angehörigen verständigt worden wären. Durften die Ärzte denn das? Weil es ein Deutscher und kein Österreicher war? Absolut, denn es zählt das Recht des Landes, in dem Sie verunglücken und nicht woher Sie stammen bzw. kommen. Wenn ein Deutscher in Österreich verunglückt, gehören seine Organe Österreich!
Ein Beispiel: Was ist, wenn Sie als Österreicher z. B. nach Spanien fliegen für den Sommerurlaub?
Wenn etwas passiert – nun, dann “gehören Sie den Spaniern”. In Spanien gilt ebenfalls die Widerspruchsregelung. Auch hier geht der Gesetzgeber grundsätzlich von einer Bereitschaft zur Organspende bei fehlendem Widerspruch zu Lebzeiten aus und somit Widerspruchsdokumente in Landessprache unerlässlich sind.
Spanien ist übrigens weltweiter Rekordhalter, was die Anzahl an durchgeführten Explantationen betrifft. Gemäß Organización Nacional de Trasplantes (ONT) war 2013 sogar das Jahr mit den höchst erreichten Zahlen. ONT führt dies u.a. auf mehrere Faktoren zurück: neben gesetzlicher Regelung sorgen sogenannte „Coordinador de trasplantes“ (Transplantationsbeauftragte) für diese Rekordzahlen. Im Gegensatz zu den übrigen Ländern sind diese nicht „bloße Koordinatoren“, sondern verfügen über umfangreiche Ausbildung in der Intensivmedizin und werden, wie bei einem Art Verkaufssystem, mit entsprechenden „Boni nach Erfolgsabschluss“ honoriert. Das „Spanische System“ stellt hier, eigens zu diesem Zweck, bis zu 15.000 professionelle Mediziner bereit!
“Die zweite Ambulanz”
Und Spanien ist hier auch noch besonders findig. Wussten Sie, dass in Spanien (wie auch USA) bei einem Unfall gleich eine zweite Spezialambulanz hinterherfährt? Was glauben Sie, ist das für ein Spezialteam? Es ist der Organspendewagen. Seit diese zweite Ambulanz mitfährt, haben sich die Organspenden vervielfacht. Und in Spanien, genau wie in Großbritannien, brauchen Sie nicht einmal auf den wackligen Hirntod warten, da fällt der Startschuss zur “Organernte” schon bei “Herztod”, wenn Ihr Herz nur 10 Minuten nicht mehr schlägt oder Sie im sogenannten Super-Locked-In Zustand liegen, wo Sie sogar noch bei Bewusstsein sind!
Um also nicht Gefahr zu laufen, hier als „unfreiwilliger Organspender“ zu enden, sollte unbedingt für ein gültiges Widerspruchsdokument, natürlich auf Spanisch, nicht auf Deutsch, Vorsorge getroffen werden.
Und dies gilt selbstverständlich für jedes einzelne Land, das dieser Widerspruchsregelung unterliegt, was übrigens für die Mehrheit der europäischen Länder zutrifft, und das bedeutet, dass man dann tatsächlich pro Land extra widersprechen muss.
In Österreich selbst gilt ebenfalls Widerspruchsregelung und es muss für den gültigen Widerspruch ein extra dafür vorgesehenes Formular mit umfangreicher Dokumentation eingereicht werden, will man nicht in „österreichisches Staatseigentum“ übergehen.
Und auch das “kleine” Österreich darf zu den “erfolgreichsten” Transplantationsländern gezählt werden! Dies liegt vor allem an der rechtlichen Regelung, da man eben auch hier automatisch zum potentiellen Organspender erklärt wird. Auch wenn die wenigsten Österreicher darüber Bescheid wissen werden.
In Deutschland muss man, als Vergleich, “zustimmen” – in Österreich “widersprechen”. Deshalb hat Deutschland auch größere Probleme bei der Organbeschaffung. 2011 war in Österreich Rekord-Organerntejahr – soviel Organe wurden noch nie explantiert.
Wird wenigstens vor Kindern Halt gemacht? Was glauben Sie an dieser Stelle?
Natürlich nicht, bei Kindern muss es aus bestimmten medizinischen Gründen sogar noch flotter gehen, auf die wir hier aber nicht explizit eingehen möchten.
Lesen Sie stattdessen bitte die Geschichte einer Mutter und eines Vaters, die sich in der schlimmsten Stunde ihres Lebens von den Ärzten überrumpeln und aus Gründen der Nächstenliebe, Hilfeleistung etc. überreden ließen, ihre Kinder der Schlachtbank zu übergeben. Eine Entscheidung, die sie ein Leben lang verfolgt, schockiert und berührt selbst wenn Sie keine Kinder haben. Es rückt das Bild, was abläuft gerade:
Eine Mutter aus Deutschland
Wozu hatten wir ja gesagt?
Ich musste erst die Akten anfordern, um zu erfahren, dass man ihm Herz, Leber, Nieren und die Augen entnommen hatte, man hatte ihm sogar die Beckenkammknochen aus dem Körper gesägt und verkauft. Unser Einverständnis zu einer Organentnahme war ungefragt zu einer Multiorganentnahme ausgeweitet worden.
Der letzte Blick auf mein Kind hat sich in meine Seele eingebrannt. Wenn ich an ihn denke, muss ich mit Kraft das elende Gefühl wegdrängen, dass er so würdelos, so ausgeschlachtet aussah. Dieser Anblick verfolgt mich bis nachts in meine Träume.
Aber da war auch noch etwas anderes, was mir im Nachhinein keine Ruhe ließ. Wie konnte mein Sohn im Krankenhaus schon tot sein, wo er doch noch so lebendig aussah, und wie ein Lebender behandelt wurde? Es gab weder bei ihm, noch in der Behandlung eine Veränderung.
In seinen Akten sind 3 unterschiedliche Todeszeiten. Um 17.00 Uhr als man angeblich den Hirntod diagnostizierte, den man uns als seinen Tod mitteilte. Der 2.Todeszeitpunkt wurde nach Beendigung der Organentnahme dokumentiert, der 3. Todeszeitpunkt datiert einen Tag später.
Wie oft stirbt der Mensch eigentlich, wie viele Tode gibt es? Ich dachte, man kann nur einmal sterben
Ein Vater aus Kanada [Übersetzung aus dem Englischen, gekürzte Fassung]
Bei unserem Sohn wurde im Jahre 1993 der Hirntod bestimmt. Wie die meisten Familien in solch einer Situation hatten auch wir nur ein oberflächliches Verständnis von „hirntot“. Der Chirurg erklärte uns den Prozess, durch den der Hirntot festgestellt wird. Er sagte, dass, wenn unser Sohn auch nur eine geringe Reaktion auf einen der Tests zeigen würde, würde er nicht als hirntot betrachtet.
Das Schlimmste passierte. Wir spendeten die Organe unseres Sohnes in einem Versuch noch das Beste aus einer furchtbaren Situation zu machen. [… ]
Sein Hirnstamm wurde bei einem Unfall gequetscht, ansonsten hatte er aber keine Verletzungen. Er hing an einem Beatmungsgerät. Wie Sie vielleicht wissen, wird der Patient solange am Beatmungsgerät am Leben erhalten, bis alle Organe entnommen worden sind. Das wird in einer bestimmten Reihenfolge gemacht – das Herz wird dabei als letztes entnommen, damit bis dahin das Blut weiterhin durch alle Organe fließt, bis zum Zeitpunkt der Entnahme.
Ein paar Jahre später gab es […] eine Diskussion unter Anästhesisten wegen der Reaktion, die hirntote Patienten während der Organentnahme zeigten. Offensichtlich reagierten die Patienten auf die Schmerzen des Einschnitts, in dem sie versuchten sich vom Skalpell wegzudrehen, wenn keine Schmerzmittel verabreicht wurden. Dieser Umstand ist medizinisch wohl dokumentiert, aber der breiten Öffentlichkeit in der Regel weitgehend unbekannt.
Wir wurden darüber nie informiert. Wären wir darüber informiert worden, wir hätten niemals einer Organentnahme bei unserem Sohn zugestimmt […] Als Eltern fühle ich mich als hätte ich meinen Sohn unwissentlich ungeahnten Schmerzen ausgesetzt. Ich habe das Gefühl, dass wir absichtlich irregeführt und getäuscht wurden. […]
Was ist unser Ziel bei orgaNOs für Sie und Ihre Familie?
Wir möchten Sie informieren, aufklären und davor bewahren, dass Ihnen oder jemandem aus Ihrer Familie jemals das passieren kann. Leider gibt es nur eine Möglichkeit, und die ist rechtlicher Natur. Sie erfahren gleich mehr. Wir möchten Ihnen zum Thema Familie vorher noch die Schilderung aus einem Interview mit einer Mutter zum Lesen geben, um den Umfang und die Auswirkungen dieser Untaten noch besser begreifbar zu machen. Denn was immer für die Hinterbliebenen bleibt, ist lebenslange Reue nichts getan zu haben.
“Ich gab den Kampf um meinen Sohn auf. Eine ungeheuerliche Situation: Ich wende mich von meinem Kind ab, das warm ist, lebendig aussieht und behandelt wird wie ein Lebender, weil der Arzt sagt, mein Kind ist tot.“
Als sie ihren Sohn vor der Beerdigung noch einmal sieht, erinnert er sie “an ein ausgeschlachtetes Auto, dessen unbrauchbare Teile lieblos auf den Müll geworfen wurden”. Er war zum Recyclinggut geworden.” Ein Schuldgefühl, zu früh aufgegeben zu haben, macht sich breit, “denn was verlassen wurde, war ein Lebender, kein Toter”.
Andere Mütter erzählen ihr von nächtlichen Albträumen, in denen ihre Kinder schreien und ihnen vorwerfen, sie verlassen zu haben. Und genau das hat auch sie getan. Nicht Angehörige waren damals Sterbebegleiter, sondern das Transplantationsteam, das anreist, um sich der Organe zu bemächtigen.
Und sie fragt: “Haben unsere Kinder etwas empfunden, als man sie vom Kinn bis zum Schambein aufschnitt, ihre Körperhälften wie eine Wanne auseinander spreizte, um sie mit eiskalter Perfusionslösung zu füllen?” Die Gewissheit, dass ihr Sohn nicht tot war, sondern erst im Sterben lag, erfüllt sie mit Angst und Entsetzen: “Es ist nicht zum Aushalten. Wir finden keinen Weg aus der Schuld.“
Es geht dabei natürlich nicht nur um Kinder, sondern auch um jeden erwachsenen Angehörigen. Während dieses Interview von einer Mutter stammt, die in einem Land lebt, wo man der Organentnahme zumindest noch zustimmen muss, leben Sie und wahrscheinlich auch Ihre gesamte Familie in Österreich. In Österreich braucht man Ihre Zustimmung erst gar nicht. Wird der Hirntot z.B.. nach einem Unfall bestimmt – falsch oder nicht – falsch ist er eigentlich immer, weil es diesen “besonderen Tod” gar nicht gibt, können die Transplantationsmediziner mit Ihnen oder einem Familienmitglied tun, was sie wollen. Sie haben keine rechtliche Handhabe dagegen, wenn Sie nicht vorher widersprochen haben. Absolut keine. Sie und jeder aus Ihrer Familie müssen rechtlich jeder Organentnahme vorher widersprechen durch ein rechtlich verfasstes Widerspruchsdokument. Nur das schützt Sie.
Denken Sie an sich, denken Sie an Ihre Familie. Die Folgen einer Nichthandlung finden keines gleichen.
Wenn Sie ein solches ausgefüllt, unterschrieben und eingereicht haben, darf Sie keiner mehr antasten. Da Sie nie wissen, wann etwas passiert, machen Sie es wirklich jetzt. Wir können nur appellieren, eine andere Möglichkeit haben wir an dieser Stelle noch nicht zu schützen. Ignorieren Sie diese Information nicht, das sind nicht irgendwelche Nachrichten, verschieben Sie die Ausstellung und Einbringung für sich und Ihre Familie nicht, Sie würden in der Arbeit und Stress des Alltags garantiert darauf vergessen es nachzuholen.
Sollten Sie in einen Unfall verwickelt werden, kann hinterher Ihre Familie nichts dagegen unternehmen. Auch wer glaubt ein Rechtsanwalt könnte ja dann noch was ausrichten, der irrt absolut. Ein Rechtsanwalt steht ja nicht über dem Gesetz. In Österreich gilt der “presumed content”, das heißt haben Sie nicht widersprochen, war es Ihr Wunsch Ihre Organe zu spenden. Dass das Unsinn ist, ist schon klar, aber so ist die gesetzliche Auslegung nunmal. Das Gesetz gibt Ihnen ja die Möglichkeit zu widersprechen. Es sagt Ihnen nur keiner, dass einerseits dieses Gesetz existiert noch, dass Sie widersprechen müssen. Widersprechen Sie nicht mit dem geforderten Dokument, sagt das Gesetz, Sie wollten Ihre Organe spenden. Das ist rechtlich, gesetzlich völlig abgesichert.
§1 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) definiert „Unfall“ wie folgt:
„Ein Unfall ist, wenn eine Person durch ein plötzlich (also unvorhergesehen) von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Warum zitieren wir den §1?
Der Grund ist, weil hier alles drinnen steht, was es braucht die richtige Entscheidung zu treffen, und die kann angesichts der schwerwiegenden Folgen einer Organentnahme für einen selbst oder Familienmitglieder nur heißen, die erforderlichen Widerspruchsdokumente sofort einzubringen. Ein Unfall, sei es durch Sturz oder Verkehrs-, Haushalts- oder Freizeitunfall, ist per definitionem
a) plötzlich (also nicht vorhersehbar – keiner weiß, wann er/sie in einen Unfall hineingezogen wird)
b) von außen (Sie können nicht kontrollieren, ob andere Fehler machen) und
c) unfreiwillig (es obliegt nicht Ihrer Entscheidung, ob Sie in einen Unfall verwickelt werden)
Uns bleibt nur zu appellieren, entscheiden und handeln müssen Sie selbst und am besten jetzt. Andernfalls können wir fast garantieren, dass Sie darauf im Alltag vergessen werden.
Die in Österreich verankerte Regelung lautet gem. der österreichischen Stelle (bezeichnenderweise eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung):
“In Österreich darf einem potentiellen Spender ein Organ, Organteil oder Gewebe nur dann entnommen werden, wenn zu Lebzeiten kein Widerspruch abgegeben wurde.”
Was heißt dieser Text im verständlicheren Klartext? Dazu braucht man ihn nur “umdrehen”:
Er besagt: “Wenn Sie in Österreich nicht vorzeitig einen Widerspruch einreichen, sind Sie automatisch potentieller Organspender.“
Potentiell heißt nur – “wenn Ihre Organe brauchbar sind” z.B. nicht krebsig. Vorzeitig heißt – solange Sie noch können, nach einem Unfall oder Krankheit ist es logischerweise zu spät. Noch einfacher ausgedrückt: Kein Widerspruch = Organspender.
Und diese Regelung gibt es nicht nur in Österreich. Insofern müssen Sie auch im Ausland bei Urlaub oder Geschäftsreise für jedes einzelne Land Vorsorge tragen.
Deshalb als letzter dringlicher Appell: Dies ist kein Nachrichtenthema, kein Blog, keine “Info”, worüber Sie hier gelesen haben. Das sind keine “Dinge”, die (nur) anderen passieren oder passiert sind. Das betrifft jeden, dem ein Unfall passieren kann und das ist: JEDER. Dieses erschreckende Thema ist definitiv, absolut keine Angelegenheit, die man verschieben sollte, nicht bei dem was Medizinern im beschriebenen Falle erlaubt ist. Ein hinterher gibt es nicht. Eine Organentnahme ist faktisch eine langsame Tötung, die über Stunden verrichtet wird und die man festgebunden miterlebt. Wir wiederholen deshalb hier nochmals: Von Toten wären Organe unbrauchbar. Alles was folgt ergibt sich aus diesem Fakt. In Österreich ist – JEDER – potentieller Organspender, wenn er/sie nicht VORHER widersprochen hat. Die einzige Möglichkeit ist eine rechtliche Widerspruchserklärung. Ihre Familie bzw. Angehörige haben hinterher KEIN Einspruchsrecht und keine Möglichkeit. Dies gilt umgekehrt genauso für Sie, wenn es ein Familienmitglied treffen sollte. Wer an die Transplantationsmediziner übergeben und zur Organentnahme in den Keller geschafft wird, hat ab dann ALLE Rechte verloren. Auf der Fahrt in den Keller lebt man noch, manche konnten durch einen Widerspruch, weil sie dann weiter behandelt wurden, sogar wieder gesunden, alle anderen sind spätestens nach 4 Stunden wirklich tot.
Besorgen Sie sich daher bitte die notwendigen Widerspruchsformulare für Österreich, füllen Sie diese aus, und schicken Sie sie unterschrieben an die zuständige Stelle.
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