Techniker Krankenkasse muss die Kosten für "nicht verschreibungspflichtige" Augentropfen übernehmen!!!!!
Heute Vormittag verurteilte das Hamburger Sozialgericht die Techniker Krankenkasse zur vollständigen Kostenübernahme von nicht verschreibungspflichtigen Augentropfen.
Der Hintergrund:
2008 wurde beim Hamburger Sozialgericht Klage wegen Kostenübernahme von nichtverschreibungspflichtigen Augentropfen eingereicht. Geklagt wurde gleichzeitig gegen den Jobcenter Hamburg, das Grundsicherungsamt Hamburg Nord und die Techniker Krankenkasse.
2008 wurde bei mir ein fast vollständiges Fehlen der Tränenflüssigkeit (Trockene Augen / Siccaproblematik) festgestellt. Diese Trockenheit hatte dazu geführt, dass die Augenlieder wie Sandpapier wirkten und damit die Hornhaut beschädigten. Dies hätte im schlimmsten Fall dazu führen können, dass ich mein komplettes Augenlicht verloren hätte.
Diese Erkrankung ist in der Regel nicht heilbar, aber behandelbar mit entsprechenden Augentropfen und Augengels. Nur damit beginnt das Problem von Millionen Menschen. Denn der Gesetzgeber hatte genau diese Augentropfen aus der Verschreibungspflicht herausgenommen und das bedeutet, dass damit die Augentropfen von den Betroffenen selbst bezahlt werden müssen. Bei mir sind dadurch Kosten von insgesamt deutlich mehr als 150 Euro pro Monat entstanden und viele Betroffene vor der Situation stehen, entweder zu verhungern oder zu erblinden. Vor allem dann, wenn sie von Armut (Hungerlöhner, Hartz IV, Armutsrentner usw.) betroffen sind.
Die Problematik: ob diese Erkrankung als schwerwiegend anerkannt wird und damit die Techniker Krankenkasse eben doch die Kosten übernehmen muss. Mit sehr viel Aufwand über fast 4 Jahre und sehr starker Unterstützung (Peter Grottian und die Sterbehilfeorganisation der Schweiz Dignitas sowie der ehemalige Vorsitzender der Deutschen Niederlassung Dignitate und Urologe Uwe Christian Arnold / Berlin ) ist es gelungen über die Augenklinik Erlangen / bei Nürnberg belegen zu lassen, dass hier eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt, die bei Nichtbehandlung zu einer schwerwiegenden Lebenseinschränkung führen kann. Die Augenklinik Erlangen ist spezialisiert für diese Siccaproblematik.
An dieser Stelle bedanke ich mich auch ganz ausdrücklich bei der Augenärztin der Universitätsklinik Erlangen Frau Christina Jacobi, die mich während der ganzen Zeit immer wieder unterstützt hat.
Bereits 2009 hatte das Hamburger Landessozialgericht mit einem Beschluss die Techniker Krankenkasse verpflichtet, bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung die Kosten für diese Medikamente zu übernehmen.
Im vergangenen Jahr hatte die Techniker Krankenkasse bezüglich eines Augengels beim Medizinischen Dienst prüfen lassen, ob hier die Kosten dafür übernommen werden können, was der Medizinische Dienst in Hamburg bestätigte. Damit war aber auch gleichzeitig anerkannt worden, dass es sich um eine schwerwiegende Augenerkrankung handelt.
Dieses Urteil ist deshalb von großer Bedeutung, da der Gesetzgeber reihenweise Medikamente aus der Verschreibungspflicht hat herausnehmen lassen, um hier Kosten im Gesundheitswesen einzusparen. Doch wie Millionen Hartz IV - Betroffenen u. a. dafür aufkommen sollen, hat ihn dabei nicht interessiert und im Regelsatz von Hartz IV sind auch diese Kosten nicht enthalten.
Insgesamt waren 3 Rechtsanwälte an diesem Verfahren beteiligt. Ein weiterer Rechtsanwalt klagt noch bezüglich Fahrtkostenübernahme von Hamburg zur Augenklinik Erlangen bei Nürnberg.
Wichtiger Hinweis:
Auf der Ebene des Sozialgerichtes sind solche Urteile immer nur Einzelentscheidungen und sind deshalb nicht als Grundsatzurteile zu werten. Es kommt jetzt eben darauf an, wie sich jetzt die Techniker Krankenkasse dazu verhält. Geht die Techniker Krankenkasse in die Berufung und klagt bis zum Bundessozialgericht, gilt das für alle Betroffenen. Und das wird sich die Techniker Krankenkasse gut überlegen müssen. Auch die politische Ebene wird alles daran setzen, um das zu verhindern, denn dann kann es richtig teuer werden. Aber als Grundlage für weitere Klagen kann dieses Urteil durchaus dienlich sein.
Dieses Urteil hat auch weitere zukünftige Auswirkungen: Sollte die Techniker Krankenkasse zukünftig doch Zusatzbeträge erheben, müssen diese jetzt von vom Jobcenter Hamburg übernommen werden, da durch dieses Urteil ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse nicht mehr möglich ist.
Aktenzeichen: S 48 KR 498/09
Hinweis:
Wenn mir dieses Urteil auch in schriftlicher Form vorliegt, wird dieses Urteil mit einer entsprechenden Mitteilung auf Hoelderlin.blog.de veröffentlicht.